„Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die Prüfkompetenzerweiterungen des Rechnungshofes zur Prüfung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüsse oder Haftungsübernahmen erhalten, beinhaltet.‘“
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Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
1.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend Prüfkompetenzerweiterung des Rechnungshofes
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 06- Verfassungsgerichtshof, in der 91. Sitzung des Nationalrates am 20. Dezember 2010.
Derzeit ist nach den Bestimmungen des B-VG nicht zweifelsfrei, ob dem Rechnungshof etwa bei der Übernahme von Haftungen durch den Staat eine Prüfkompetenz zukommt, wenn diese für Unternehmungen bzw. Privatrechtssubjekte übernommen werden.
Fest steht, dass öffentliche Mittel eingesetzt werden, und dieser Einsatz der Steuermittel in bedeutendem Umfang "Gebarung des Bundes" iSd Art. 121 Abs. 1 B‑VG darstellt.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die Prüfkompetenzerweiterungen des Rechnungshofes zur Prüfung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüsse oder Haftungsübernahmen erhalten, beinhaltet.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.
1.12
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist nur eine Kleinigkeit, eigentlich ein Detail, aber es ist nicht ganz un-
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