wichtig. Ich habe auch versucht, es im Ausschuss anzusprechen, aber leider war kein budgetverantwortliches Regierungsmitglied da. Ich möchte es daher jetzt anbringen.
Österreich hat 1987 die Anti-Folter-Konvention der UNO unterzeichnet. So eine Konvention hat nur einen Sinn, wenn es auch Prüfmechanismen gibt, also wenn die Institutionen, die Menschen gegen ihren Willen anhalten, regelmäßig im Hinblick darauf abgecheckt werden, ob solche Folterungen vorkommen. Daher gibt es seit 2006 auch ein sogenanntes Zusatzprotokoll, das genau solche Prüf- und Inspektionsmechanismen vorsieht.
Österreich hat sich auch mit dem Regierungsübereinkommen bereit erklärt, hier solche Mechanismen einzurichten, und das sollte und soll – der Ausschuss ist da ganz eindeutig auf der gleichen Linie, quer über alle Parteien – bei der Volksanwaltschaft eingerichtet werden. Nur: Im Budget ist nichts dazu da! Da frage ich mich schon: Wieso eigentlich nicht?
Mag sein, dass es um keine großen Summen geht; es geht vielleicht um ein paar hunderttausend Euro. Aber es ist allemal besser, so etwas zu budgetieren, und es bleibt am Schluss das Geld übrig, falls es doch nicht verwirklicht wurde, als es nicht zu budgetieren und dann zu sagen, wir haben es nicht budgetiert, daher können wir auch Folter-Überprüfungsmechanismen nicht verwirklichen, oder es nicht zu budgetieren und am Schluss das Budget zu überziehen. Daher hätte man durchaus, wenn man die Absicht hat, das auch hereinnehmen können.
Das Gleiche gilt auch für die von uns allen immer wieder diskutierten Ausweitungen der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft in Richtung ausgegliederter Verwaltungseinrichtungen der Straße, der Museen, der Universitäten, der Bahn und so weiter. Ich glaube, dass die Bevölkerung ein großes Interesse an dieser Ausweitung hätte, nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern durchaus auch aus ökonomischen, also budgetären Gründen.
Ich brauche nur daran zu denken, dass beispielsweise die BIG Handymasten auf Schulen aufgestellt hat. Das ist nicht nur den Schülern, sondern auch den Eltern nicht sehr recht, daher – das ist bekannt – muss so etwas auch überprüft und beeinsprucht werden können. Dann geht es letztlich auch ums Geld, wenn nämlich diese Handymasten wieder abmontiert werden. Dafür ist aber nichts budgetiert, und ich frage mich daher, ob diese Ausweitung überhaupt beabsichtigt ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
1.15
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Windholz gelangt nun zu Wort. – Bitte.
1.15
Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Rechnungshof und Volksanwaltschaft sind jetzt bei uns. Das passt irgendwie zu dem, was uns an Budget vorgelegt wurde. Es gibt viele, die sagen: Das ist ja nicht einmal verfassungskonform; verspätete Vorlage! Und es geht um viele Bereiche, die massiv getroffen werden, vor allem die Ärmsten.
Funktionieren tun der Rechnungshof und der Volksanwaltschaftsbereich vorbildhaft, und da komme ich zunächst auf die legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft zu sprechen. Sie werden sich sicherlich noch alle daran erinnern können: Pflegegeld – was wurde da nicht alles versprochen! Es gibt taugliche Vorschläge, aber es wird bei diesem Budget nichts umgesetzt. Genau das Gegenteil wird exekutiert: Es wird für viele eine Verschlechterung geben!
Oder zum Rechnungshof: Wie oft haben wir hier schon über eine Ausweitung der Prüfkompetenz debattiert! Ich nenne als Stichwort: Skylink. Was war das für ein Theater mit
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