Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 47

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wichtig. Ich habe auch versucht, es im Ausschuss anzusprechen, aber leider war kein budgetverantwortliches Regierungsmitglied da. Ich möchte es daher jetzt anbringen.

Österreich hat 1987 die Anti-Folter-Konvention der UNO unterzeichnet. So eine Kon­vention hat nur einen Sinn, wenn es auch Prüfmechanismen gibt, also wenn die Insti­tutionen, die Menschen gegen ihren Willen anhalten, regelmäßig im Hinblick darauf ab­gecheckt werden, ob solche Folterungen vorkommen. Daher gibt es seit 2006 auch ein sogenanntes Zusatzprotokoll, das genau solche Prüf- und Inspektionsmechanismen vor­sieht.

Österreich hat sich auch mit dem Regierungsübereinkommen bereit erklärt, hier solche Mechanismen einzurichten, und das sollte und soll – der Ausschuss ist da ganz ein­deutig auf der gleichen Linie, quer über alle Parteien – bei der Volksanwaltschaft ein­gerichtet werden. Nur: Im Budget ist nichts dazu da! Da frage ich mich schon: Wieso eigentlich nicht?

Mag sein, dass es um keine großen Summen geht; es geht vielleicht um ein paar hun­derttausend Euro. Aber es ist allemal besser, so etwas zu budgetieren, und es bleibt am Schluss das Geld übrig, falls es doch nicht verwirklicht wurde, als es nicht zu bud­getieren und dann zu sagen, wir haben es nicht budgetiert, daher können wir auch Fol­ter-Überprüfungsmechanismen nicht verwirklichen, oder es nicht zu budgetieren und am Schluss das Budget zu überziehen. Daher hätte man durchaus, wenn man die Ab­sicht hat, das auch hereinnehmen können.

Das Gleiche gilt auch für die von uns allen immer wieder diskutierten Ausweitungen der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft in Richtung ausgegliederter Verwaltungsein­richtungen der Straße, der Museen, der Universitäten, der Bahn und so weiter. Ich glaube, dass die Bevölkerung ein großes Interesse an dieser Ausweitung hätte, nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern durchaus auch aus ökonomischen, also budge­tären Gründen.

Ich brauche nur daran zu denken, dass beispielsweise die BIG Handymasten auf Schulen aufgestellt hat. Das ist nicht nur den Schülern, sondern auch den Eltern nicht sehr recht, daher – das ist bekannt – muss so etwas auch überprüft und beeinsprucht werden können. Dann geht es letztlich auch ums Geld, wenn nämlich diese Handy­masten wieder abmontiert werden. Dafür ist aber nichts budgetiert, und ich frage mich daher, ob diese Ausweitung überhaupt beabsichtigt ist. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

1.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Windholz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


1.15.20

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Rechnungshof und Volksanwaltschaft sind jetzt bei uns. Das passt irgendwie zu dem, was uns an Budget vorgelegt wurde. Es gibt viele, die sagen: Das ist ja nicht einmal verfassungskonform; verspätete Vorlage! Und es geht um viele Bereiche, die massiv getroffen werden, vor allem die Ärmsten.

Funktionieren tun der Rechnungshof und der Volksanwaltschaftsbereich vorbildhaft, und da komme ich zunächst auf die legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft zu sprechen. Sie werden sich sicherlich noch alle daran erinnern können: Pflegegeld – was wurde da nicht alles versprochen! Es gibt taugliche Vorschläge, aber es wird bei diesem Budget nichts umgesetzt. Genau das Gegenteil wird exekutiert: Es wird für vie­le eine Verschlechterung geben!

Oder zum Rechnungshof: Wie oft haben wir hier schon über eine Ausweitung der Prüf­kompetenz debattiert! Ich nenne als Stichwort: Skylink. Was war das für ein Theater mit


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