Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 49

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nen € beinahe keine Kürzungen erfahren musste. Irreführend für mich ist aber die jet­zige Auflistung im Budget und die Bezeichnung dazu. Dies hat sich jetzt im Postenver­zeichnis eigentlich geändert.

Laut Voranschlag stehen ungefähr 5,3 Millionen € zur Förderung von Interventions- und Gewaltschutzzentren zur Verfügung. Was leider nicht möglich ist, ist, die Interven­tionsstelle für Frauen und Mädchen, die von Zwangsheirat betroffen sind, neu einzu­richten. Das haben wir leider nicht im Budget, und das ist aus diesen Mitteln auch nicht zu schaffen. Das ist sehr schade, weil wir genau wissen, dass gerade im Bereich der Zwangsverheiratungen immer größere Probleme in der nächsten Zeit auf uns zukom­men werden. Diese bestehen jetzt schon, und sie werden sich noch vergrößern.

Aber Probleme bestehen ja nicht nur mit den Zwangsverheiratungen oder mit der Inter­ventionsstelle, die nicht kommt, sondern Probleme haben auch Einrichtungen wie Frauenhäuser, bei denen die Kofinanzierung, besonders in einigen Bundesländern, nicht funktioniert. Die Basisförderung der Frauenhäuser fällt ja grundsätzlich in die Zu­ständigkeit der Länder, vom Bund, vom Bundesministerium für Frauen werden nur zu­sätzliche Förderungen vergeben. Kollegin Schenk hat das schon angesprochen. Das ist natürlich ein großes Problem, und langfristige Förderungsverträge wären in diesem Bereich sehr, sehr wichtig.

Ein weiterer Kritikpunkt ist auch die Höhe der Förderung. Wenn man bedenkt – auch da kann ich die Worte meiner Kollegin Schenk nur unterstreichen –, wie viele Mittel für Inserate und Kampagnen zur Verfügung gestellt werden, dass aber die Frauenhäuser und die Fraueninterventionsstellen nicht bedient werden, dann ist das sehr, sehr trau­rig. Die Bundesförderung für Frauenhäuser muss endlich auf eine solide Basis gestellt werden. Wir wollen deshalb auch den Bedarf von Frauenhäusern ermitteln und ihnen, wenn sie zusätzliche Mittel benötigen, diese auch zur Verfügung stellen.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst wird aufgefordert, eine Be­darfsprüfung bei den bestehenden Frauenhäusern durchzuführen und eine allfällige Er­höhung der finanziellen Unterstützung vorzunehmen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

1.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Mag. Unterreiner, Mühlberghuber und weiterer Abge­ordneter betreffend Erhöhung der Förderung für Frauenhäuser

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be-


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