willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 10 – Frauen, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010.
Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt durch ihren Partner bzw. Ehemann erleben, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit, Schutz und Unterstützung. Zur Zeit gibt es quer über alle Bundesländer verteilt insgesamt 30 Frauenhäuser. Sie sind für alle Gewaltopfer offen. Die Adressen der Frauenhäuser sind aus Sicherheitsgründen anonym.
Die Basisfinanzierung der Frauenhäuser fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der jeweiligen Länder. Um die Beratung und Betreuung sowie die Nachbetreuung der von Gewalt betroffenen Frauen zu verbessern, werden aus den Förderbudgetmitteln der Frau Bundesminister finanzielle Unterstützungen nur bis jeweils € 7.500,- pro Frauenhaus gewährt. Im Jahr 2009 bekamen nur 16 Frauenhäuser diese finanzielle Unterstützung von Bundesseite.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst wird aufgefordert, eine Bedarfsprüfung bei den bestehenden Frauenhäusern durchzuführen und eine allfällige Erhöhung der finanziellen Unterstützung vorzunehmen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.
1.22
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Ich hoffe, dass die Abgeordneten, die hier fotografiert werden, auch in Zukunft im Nationalrat verbleiben dürfen und nicht möglicherweise von Abschiebungen bedroht sind. (Abg. Ing. Westenthaler: Kriegen wir alle eine Kartei angehängt?) Schauen wir also einmal, was die Frau Bundesministerin hier fotografiert! Aber eigentlich wollte ich zur Presseförderung sprechen. (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, Herr Brosz, Sie hätte ich nicht fotografiert!) – Mich nicht, immerhin; es sind ja noch andere zum Fotografieren da. (Abg. Dr. Graf: ... im EKIS drinnen! – Abg. Ing. Westenthaler: Wer weiß, was sie damit macht!)
Herr Staatssekretär Ostermayer, wenn Sie darauf hinweisen, dass das Budget so dargestellt ist, dass man es schwer nachvollziehen kann, dann stimmt das, was die Presseförderung betrifft, offenbar zumindest zum Teil. Dort steht drinnen, dass die Presseförderung im Bereich der Vertriebsförderung in etwa um 1,5 Millionen € gekürzt wird. Mittlerweile haben Sie auch die Daten nachgeliefert, dass ein Teil davon durch Auflösung von Rücklagen wieder bedeckt wird.
Faktum ist dennoch, dass es in den nächsten Jahren zu einer spürbaren Reduzierung der Presseförderung kommen wird. Ich frage mich, wie Sie das dann machen werden. Wenn nämlich der Fonds ausgeräumt ist und nichts mehr zum Rüberschieben da sein wird, werden Sie die Mittel wieder irgendwie bereitstellen müssen. – Fotografiergeräusche im Hintergrund sind irgendwie ganz originell. (Bundesministerin Heinisch-Hosek: Im Vordergrund auch! – Weitere Zwischenrufe.) Vielleicht führen wir hier einmal die Fotoaktionen durch und machen dann weiter.
Faktum ist auf jeden Fall, dass hier ein Budgetloch auftaucht, und das werden Sie irgendwann wieder bedecken müssen. Das Geld, das jetzt nicht drinnen ist, muss dann,
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