Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 54

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ten von ca. 12 Millionen Euro aus. Trotzdem ist es leider gelebte Praxis, dass Exekutiv­bedienstete in der polizeilichen Grundausbildung zu wenig verdienen, um eine Familie vernünftig erhalten zu können. Auch fehlen im ersten Jahr die Zulagen und Neben­gebühren die dies erleichtern würden.

Gemäß einer schriftlichen Anfragebeantwortung der Bundeministerin für Inneres aus dem Jahr 2009 werden alle Exekutivbediensteten gem. § 36 VBG 1948 für die Dauer der polizeilichen Grundausbildung als Vertragsbedienstete des Bundes mit einem Son­dervertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung aufgenommen. Als Ausbildungsbei­trag gebührt ein Entgelt von monatlich 50,29 % des Gehaltes eines Beamten der Allge­meinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2. Die Bestimmungen des
§ 8a Abs. 2 VBG (Sonderzahlung) sind anzuwenden. Über die in den §§ 16 und 22 VBG 1948 iVm den §§ 16, 17, 17a und 17b GebG 1956 vorgesehenen Vergütungen gebühren während der ersten 12 Monate des Vertragsverhältnisses keinerlei sonstige pauschalierten Zulagen und Nebengebühren.

Damit auch geeignete Interessenten mit Familie nicht von vornherein auf Grund der Entlohnung auf die Bewerbung und Ausbildung zum Exekutivbeamten verzichten müs­sen und damit ein größeres Spektrum an tauglichen Bewerbern vorhanden ist, sollte eine bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung gewährleistet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung an jene der Verwendungsgruppe E2c, Gehaltsstufe 1, angeglichen wird.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


1.32.59

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Kollege Mayerhofer, eines muss ich dir schon sagen: Du hast auf jeden Fall mit deiner Rede bewiesen, dass du dir das Budget überhaupt nicht an­geschaut hast. Du hast überhaupt keine Ahnung, was im Budget drinnen steht, denn bei der Sicherheit wird in diesem Budget überhaupt nicht gespart, das muss man klar und deutlich zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP.  Ruf bei der ÖVP: Genau!) – Das ist einmal Punkt eins.

Eines muss uns auch klar sein – und wenn du dir das Budget angeschaut hättest, dann hättest du es auch gesehen –, nämlich dass das Budget seit 2004 bis 2011 um 400 Mil­lionen € erhöht worden ist und es bis 2014 zusätzlich 115 Millionen € für die Sicherheit in Österreich gibt.

Also bei der Sicherheit wird überhaupt nicht gespart, es wird auch in den nächsten Jah­ren steigende Budgetzahlen geben. Das ist nun einmal klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, und ich möchte dir sagen, dass du dir das Budget überhaupt nicht ange­schaut hast. Das ist einmal ein Faktum. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer. Abg. Dr. Rosenkranz: Sie sind ... !)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite