Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 67

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gesellschaft, die vielleicht sogar gewisse Ähnlichkeiten mit der Gendergesellschaft hat, wie sie die Frau Ministerin Heinisch-Hosek vorgestellt hat. Das ist auch so eine Gesell­schaft, die ich parallel nenne. (Abg. Mag. Wurm: Gendergesellschaft? Das ist ein ganz neuer Ausdruck!)

Die Frau Ministerin hat gemeint, dass sie 4,3 Millionen – soweit ich mich richtig erin­nere – Frauen vertritt. Ich wage die These, dass sie nicht 4,3 Millionen Frauen vertritt, sondern vielleicht 100 000 oder 200 000 oder 250 000 Frauen, die ich, wenn ich un­charmant wäre, als Radikalemanzen bezeichnen würde. (Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: Als was? – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es ist ein großer Unterschied, ob es 4,3 Millionen Frauen sind oder ob es ein kleiner Teil dieser Frauen ist. All das, was von sich selbst glaubt, die Bevölkerung zu vertreten, für die Bevölkerung zu handeln und zu sprechen, aber nur eine Minderheit vertritt, nen­ne ich Parallelgesellschaft. Und auch hier in unserem Apparat sind wir nicht weit davon entfernt.

Gehen wir allein von der Stellung des diplomatischen Personals aus. Wir haben das im Ausschuss schon vertreten. Es ist auch innerhalb der Europäischen Union so, dass das diplomatische Personal ... Frau Kollegin (in Richtung der Abg. Mag. Wurm, die ge­rade mit Abg. Mag. Muttonen spricht), Sie können sich dann nachher aufregen, jetzt re­den wir einmal über das diplomatische Personal, und dann können wir wieder über Aus­drücke streiten. (Abg. Mag. Wurm: Wir haben über die „Gendergesellschaft“ geredet!)

Also auch innerhalb der EU, die ja ein gemeinsamer Wirtschaftsraum ist – wenngleich sie keine gemeinsame Wirtschaftsregierung ist und Gott sei Dank auch kein Steuer­regime hat –, auch innerhalb dieses Systems ist das internationale diplomatische Per­sonal weitgehend der Hoheit der einzelnen Staaten entzogen. Das betrifft nicht nur die weitgehende Befreiung von Steuern und Abgaben, das betrifft sogar die Befreiung von verwaltungsstrafrechtlichen und Verwaltungsvorschriften bis hin zur Bauordnung.

Da sind wir der Meinung, das ist ein Punkt, wo jeder verantwortungsvolle Minister und jeder, der wirklich als Volksvertreter und nicht als Mitglied einer Parallelgesellschaft agiert, sich hinsetzen und zumindest die Frage stellen müsste: Brauchen wir das? Macht das alles Sinn? Und ich glaube, dass zumindest ein großer Teil von uns zur Conclusio kommen würde, es macht keinen Sinn. Es ist nicht erklärbar, dass ein Teil der Bevölkerung nur aus alten Überlegungen und Gründen heraus nach völlig anderen Spielregeln handelt.

Zur Entwicklungshilfe werde ich von meinen Nachrednern noch genug hören. Eine An­merkung nur: Wenn wir schon die Mittel zurückfahren und kürzen, dann bin ich der Meinung, sollten wir sie wenigstens vor Platz und nicht für die eigene Verwaltung ver­wenden, wie das zu einem leider sehr großen Teil geschieht. Beispiel ADA. Auch das haben wir schon diskutiert. Die ADA wurde eigentlich 2003 aus der Abteilung VII des Außenministeriums ausgegliedert und vergesellschaftet. Die Abteilung VII hat 50, 60 Mitarbeiter gehabt, die ADA hat zu Spitzenzeiten 166, die Abteilung VII mittlerwei-
le 45. Das heißt, das ist eine Vervierfachung des Mitarbeiterstandes. Wir haben gehört, mittlerweile sei dieser Mitarbeiterstand zwar von 166 auf, ich glaube, 158 zurückgegan­gen, aber auch das ist beträchtlich.

Wir haben daher zwei Anträge vorbereitet und auch eingebracht, die ich jetzt kurz ver­lesen darf. Der erste lautet:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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