Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 92

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direkten Zugangs zum Recht diese 80 Dienstposten hilfreich gewesen wären. Aber bitte, das müssen Sie verantworten.

Was uns aber im Ausschuss besonders irritiert hat, war die Diskussion über die Häft­lingszahlen und die Frage: Ist es aufgrund der hohen Häftlingszahlen notwendig, ein neues Gefangenenhaus zu errichten? Sie haben gesagt, Ihnen ist lieber, die Häftlinge zu entlassen als ein neues Gefängnis zu bauen. Ich sage Ihnen, da haben wir eine andere Meinung. Wenn jemand zu einer Strafhaft verurteilt worden ist, dann soll er diese auch absitzen, und nicht dass Sie sagen – das klingt ja schon nach Broda’schen Ideen –, Sie sind froh, wenn es keine Häftlinge gibt. Das sind wir auch, aber wenn sie verurteilt sind, dann sollen sie ihre Strafe auch absitzen. Und da haben Sie die Verant­wortung, dass die notwendigen Gebäude vorhanden sind und die entsprechende In­frastruktur eingerichtet ist. (Beifall beim BZÖ.)

Ein weiterer Punkt, wo wir im Ausschuss anderer Meinung gewesen sind, war die Fra­ge der bedingten Entlassung, vor allem für Sexualstraftäter. Sie haben gemeint, wie so oft, man soll sie bedingt entlassen, denn nur dann könne man auch begleitende Maß­nahmen setzen. Da sind wir auch ganz anderer Meinung. Wir sind der Meinung, gera­de bei Sexualstraftätern soll es keine bedingte Entlassung geben, dafür aber lebens­lange Maßnahmen zur Beobachtung dieser Straftäter, denn das Restrisiko einer Wie­derholung, eines Rückfalls darf nicht auf die Gesellschaft überwälzt werden, vor allem dann nicht, wenn es um Kinder geht.

Frau Justizministerin, da würden wir uns mehr Initiativen von Ihnen erwarten. Das ist Ihre Verpflichtung. Da hätten Sie auch unsere Unterstützung. Da ist im Ausschuss lei­der sehr wenig gekommen. (Beifall beim BZÖ.)

Lassen Sie die Ideologie, dass der Täter nicht selbst verantwortlich ist, sondern ein Opfer der Gesellschaft, also von uns allen, und deshalb haben wir auch das Risiko zu tragen, in dieser Hälfte des Hauses, und überlegen Sie sich, ob Sie nicht der Bevölke­rung hier eine entsprechende Verantwortung schuldig sind.

Und ganz zum Schluss, was auch im Budget nicht ganz verständlich gewesen ist: eine sehr starke Reduzierung der Haftentschädigungen für unschuldig Einsitzende. Ich glaube, wenn jemand nachweislich unschuldig in Haft genommen worden ist, dann wä­ren – man kann das ohnehin nicht entschädigen – die ursprünglichen Sätze schon ge­rechtfertigt gewesen.

Kollege Kräuter ist heute angesprochen worden auf seine angekündigte, dann nicht durchgeführte Aktion der Immunisierung von vertraulichen Akten. Auch das haben wir im Ausschuss diskutiert, und ich möchte das hier auch noch einmal klar sagen. Es ist ganz interessant, wie vor allem in den letzten Wochen und Monaten Gerichtsakten 1 : 1, zumindest dort, wo es passt, an die Öffentlichkeit gespielt werden. Sie, Frau Mi­nisterin, haben im Ausschuss gesagt, das kommt nicht von der Justiz. Wir wissen es nicht, und Sie wissen es auch nicht.

Wir wissen nur eines: dass diese Akten unzureichend geschützt sind. Der Rechnungs­hof kann es entsprechend nachvollziehen, von wem Akten hinausgegangen sind. Die Innenministerin hat gesagt, sie hat das mittlerweile so organisiert, dass es nicht aus­zuschließen, aber erschwert möglich ist, dass diese Akten von eigenen Bediensteten an die Öffentlichkeit gebracht werden. Das würden wir auch von Ihnen erwarten, denn es geht hier um die Rechte unschuldiger Privatpersonen, die wir auch schützen müs­sen.

Es gibt sehr wohl ein Interesse an Aufdeckung, aber vor Vernaderung, Verleumdung und vor Amtsmissbrauch muss man die Bevölkerung schützen. (Beifall beim BZÖ.)

3.27

 


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