Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 91

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oder vor allem jugendjustizpolitisch keine Ahnung! (Abg. Lausch: Sagen Sie! Das ist Ihre Meinung! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich war im Jugendgerichtshof Rüdengasse. Es war ein altes Gebäude, aber eines war klar: Der Jugendgerichtshof Rüdengasse ist auf die Bedürfnisse und die Notwendig­keiten von jungen und jugendlichen Gefangenen eingegangen. Das kann die Justiz­anstalt Josefstadt nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Sie hier Polemiken betreiben, indem Sie hier über irgendwelche Besetzungspa­ranoia sprechen, dann fahren Sie damit über all die Jugendlichen hinweg, die genau dieser Gewalt, die Kollege Jarolim ausgesprochen hat, tagtäglich ausgesetzt sind. Und das ist zynisch! (Beifall bei den Grünen.)

 Aber nun zu einem anderen Punkt aus dem Bereich der Justiz, nämlich zur Therapie von Suchtkranken. Wir haben uns im Ausschuss schon damit befasst, Frau Ministerin. Es ist ja vorgesehen, dass eben nach dem Suchtmittelgesetz Suchtkranke unter be­stimmten Voraussetzungen sich einer Therapie zu unterziehen haben. Das gibt es ent­weder innerhalb der Haft, innerhalb der Justiz, da wird es von der Justiz selbst erledigt, aber auch durch Einrichtungen außerhalb der Justiz, vor allem dann, wenn Suchtkran­ke aus verschiedenen Gründen nicht in Haft genommen werden.

Und jetzt machen Sie Folgendes: Sie beschließen, dass diese Therapie maximal sechs Monate dauern darf, und zwar für Therapien, die in jenen Einrichtungen stattfinden, die außerhalb der Justiz liegen. Wenn man je im Suchtbereich tätig war – und ich war das als Sozialarbeiterin –, dann weiß man, dass man nicht alle Suchtkranken über einen Kamm scheren kann und dass man nicht sagen kann, dass jemand automatisch nach sechs Monaten fertig therapiert ist. Das zeigen auch die Zahlen der ExpertInnenein­richtungen.

Der „Grüne Kreis“ hat zum Beispiel Zahlen zur Verfügung gestellt, aus denen ganz klar hervorgeht, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer dort in diesen Einrichtungen ist zwar 90 bis 143 Tage, liegt also – für alle, die jetzt zu diesem Zeitpunkt noch rechnen kön­nen – innerhalb dieser sechs Monate, aber man muss dazusagen: Sieht man sich die Aufenthaltsdauer derer an, die eine Therapie auch erfolgreich beenden – und nicht zu jenen zählen, die eine Therapie vorzeitig abbrechen, die aber auch in diesen Durch­schnitt mit einberechnet sind –, dann ist die durchschnittliche Therapiedauer 268 bis 363 Tage. Und wer jetzt noch immer rechnen kann, kann sich leicht ausrechnen, dass das weit über diesen sechs Monaten liegt.

Ihre Aussage im Ausschuss, dass der Trend ja in Richtung ambulante Therapie und weg von stationärer geht, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt Suchtkranke, die eben mehr als sechs Monate stationären Aufenthalt brauchen. Es gibt natürlich auch Suchtkranke, die weniger brauchen und für die eine ambulante Einrichtung besser ge­eignet ist. Aber hier alle über einen Kamm zu scheren und es zu verunmöglichen, dass Menschen, die dies dringend notwendig haben, die nötige Hilfe bekommen, ist kurz­sichtig und in diesem Sinne von uns zu kritisieren.

Und in diesem Sinne: Gute Nacht! (Beifall bei den Grünen.)

3.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


3.22.44

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Justizministerin! Wir haben einige Pro­blembereiche mit Ihnen im Ausschuss diskutiert. Es hat uns ein bisschen verwundert, dass Sie es abgelehnt haben, so wie wir es beantragt und unterstützt hätten, dass Sie 80 Dienstposten mehr bekommen. Anscheinend sind Sie zufrieden mit dem, was Sie haben. Wir hätten geglaubt, dass gerade im Sinne der schnelleren Verfahren und des


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