Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lausch, Vilimsky und weiterer Abgeordneter betreffend notwendige Erhöhung der Planstellen der Verwendungsgruppen E 2a und E 2b für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 13 – Justiz, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010
Im Budget des Bundesministeriums für Justiz ist
für die Justizanstalten ein Budget
von 334,4 Millionen Euro vorgesehen. Dies ist um 3,2 Millionen Euro
weniger als im Jahr 2010. Davon werden 1,5 Millionen Euro beim
Personal eingespart.
Im Bundesgebiet werden 28 Justizanstalten betrieben. 16 Justizanstalten bei Gerichtshöfen Erster Instanz mit 7 Außenstellen, 8 Strafvollzugsanstalten mit 4 Außenstellen, eine Sonderanstalt für männliche Jugendliche, eine Justizanstalt für die Unterbringung nach § 21 Abs. 1 StGB, eine Justizanstalt für die Unterbringung nach § 21 Abs. 2 StGB mit einer Außenstelle, eine Sonderanstalt für die Unterbringung nach § 22 StGB mit einer Außenstelle.
Zurzeit gibt es ca. 9.000 Insassen in den österreichischen Justizanstalten. Diesen 9.000 Haftinsassen stehen im Verhältnis 3:1 nur ca. 3.000 Exekutivbedienstete im Justizwachdienst gegenüber. Im Jahr 2011 werden wieder Planstellen gestrichen. In den Ländern der europäischen Union beträgt das Verhältnis zwischen Insassen und Justizwachebeamten durchschnittlich 2:1.
Die Überstundenbelastung ist übermäßig. Das heißt, dass jedes Jahr von den Exekutivbediensteten im Justizwachdienst zusätzlich zur normalen Dienstzeit beinahe 20 Jahre an Überstunden geleistet werden! Laut Personalplan des Bundesfinanzgesetzes 2011 werden wieder Planstellen bei den Exekutivbediensteten im Justizwachdienst eingespart.
Es darf nicht schon wieder bei der Sicherheit zum Nachteil der Bediensteten gespart werden und eine Erhöhung der Planstellen für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst ist unbedingt notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Einsparungen, sondern zu der unbedingt notwendigen Erhöhung der Planstellen der Verwendungsgruppen E 2a und E 2b für Exekutivbedienstete im Justizwachdienst kommt.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Musiol. – Bitte.
3.19
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Gute Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Kollege Lausch, Sie haben offensichtlich justizpolitisch
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