Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 116

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Meine Damen und Herren, Sie argumentieren gerne damit, dass Sie alles unterneh­men, um diese Krise zu bekämpfen. – Ich sage Ihnen: Kein Wort davon ist wahr! Wahr ist vielmehr, dass Sie diese Krise sind, und diese Krise werden wir erst dann überwin­den, wenn wir dieses rot-schwarze Proporzsystem und damit diese Bundesregierung überwunden haben. (Beifall bei der FPÖ.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten beiden Entschlie­ßungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Verlängerung der Über­gangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitglied­staaten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 20 – Arbeit, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010

Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit und damit verbundenen Mehrbelas­tungen im Budget 2011 entgegen zu wirken, ist die Verhinderung der Ostöffnung des österreichischen Arbeitsmarktes Anfang Mai 2011 von zentraler Bedeutung.

Alle namhaften Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in Österreich in den kommenden drei Jahren nicht ausreichend sein wird, um eine Er­holung des Arbeitsmarktes zu ermöglichen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird also ange­spannt bleiben, hunderttausende Menschen in Österreich bleiben ohne Job und laufen so Gefahr, in Armut abzurutschen.

Arbeitnehmervertreter warnen daher zu Recht vor den Folgen der mit Mai 2011 ohne Rücksicht auf geänderte Rahmenbedingungen geplanten Öffnung des Arbeitsmarktes in Richtung jener Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.

Mit 1.5.2004 wurden Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei und Polen in die EU aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Lohnniveau dieser Staaten bei 15-20% des österreichischen, bzw. bei 30-36%, wenn man das unterschiedliche Preisniveau in diesen Ländern und in Österreich berücksichtigt. Aus diesem Grunde wurde in den Bei­trittsverträgen eine Übergangsfrist von 7 Jahren für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für die Bürger dieser Staaten vereinbart – in der Hoffnung, dass in die­ser Zeit eine weitgehende Annäherung der Lohnniveaus eintreten würde.

Es ist offenkundig, dass eine ausreichende Annäherung des Lohnniveaus dieser Staa­ten an das österreichische Niveau nicht erfolgt ist. Eine Betrachtung der Entwicklung für den Zeitraum 2004 – 2008, für den die erforderlichen Daten vorliegen, zeigt, dass der Anstieg des Lohnniveaus in den genannten Staaten sehr viel langsamer erfolgt ist als beim Beitritt angenommen. Bis 2008 ist das Lohnniveau lediglich auf 22-28% des österreichischen gestiegen bzw. unter Berücksichtigung der verschiedenen Preisni­veaus auf 37-43%.

Unter diesen Umständen ist mit einer ernsten Störung des österreichischen Arbeits­marktes insbesondere durch Tagespendler aus den drei Nachbarstaaten Ungarn, Tschechische Republik und Slowakei ab 1. Mai 2011 zu rechnen.

 


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