Meine Damen und Herren, Sie argumentieren gerne damit, dass Sie alles unternehmen, um diese Krise zu bekämpfen. – Ich sage Ihnen: Kein Wort davon ist wahr! Wahr ist vielmehr, dass Sie diese Krise sind, und diese Krise werden wir erst dann überwinden, wenn wir dieses rot-schwarze Proporzsystem und damit diese Bundesregierung überwunden haben. (Beifall bei der FPÖ.)
9.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 20 – Arbeit, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010
Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit und damit verbundenen Mehrbelastungen im Budget 2011 entgegen zu wirken, ist die Verhinderung der Ostöffnung des österreichischen Arbeitsmarktes Anfang Mai 2011 von zentraler Bedeutung.
Alle namhaften Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in Österreich in den kommenden drei Jahren nicht ausreichend sein wird, um eine Erholung des Arbeitsmarktes zu ermöglichen. Die Lage am Arbeitsmarkt wird also angespannt bleiben, hunderttausende Menschen in Österreich bleiben ohne Job und laufen so Gefahr, in Armut abzurutschen.
Arbeitnehmervertreter warnen daher zu Recht vor den Folgen der mit Mai 2011 ohne Rücksicht auf geänderte Rahmenbedingungen geplanten Öffnung des Arbeitsmarktes in Richtung jener Staaten, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind.
Mit 1.5.2004 wurden Ungarn, die Tschechische Republik, die Slowakei und Polen in die EU aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Lohnniveau dieser Staaten bei 15-20% des österreichischen, bzw. bei 30-36%, wenn man das unterschiedliche Preisniveau in diesen Ländern und in Österreich berücksichtigt. Aus diesem Grunde wurde in den Beitrittsverträgen eine Übergangsfrist von 7 Jahren für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für die Bürger dieser Staaten vereinbart – in der Hoffnung, dass in dieser Zeit eine weitgehende Annäherung der Lohnniveaus eintreten würde.
Es ist offenkundig, dass eine ausreichende Annäherung des Lohnniveaus dieser Staaten an das österreichische Niveau nicht erfolgt ist. Eine Betrachtung der Entwicklung für den Zeitraum 2004 – 2008, für den die erforderlichen Daten vorliegen, zeigt, dass der Anstieg des Lohnniveaus in den genannten Staaten sehr viel langsamer erfolgt ist als beim Beitritt angenommen. Bis 2008 ist das Lohnniveau lediglich auf 22-28% des österreichischen gestiegen bzw. unter Berücksichtigung der verschiedenen Preisniveaus auf 37-43%.
Unter diesen Umständen ist mit einer ernsten Störung des österreichischen Arbeitsmarktes insbesondere durch Tagespendler aus den drei Nachbarstaaten Ungarn, Tschechische Republik und Slowakei ab 1. Mai 2011 zu rechnen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite