In den angeführten Nachbarstaaten bleibt zudem die Arbeitslosigkeit höher als in Österreich und für Pendler, deren Lebensmittelpunkt in ihren Heimatländern liegt, spielen die höheren Lebenshaltungskosten in Österreich keine Rolle.
Unter diesen Umständen muss mit einem starken Zustrom von Arbeitskräften, insbesondere von Tagespendlern, aus den Nachbarstaaten gerechnet werden, mit den Folgen eines Verdrängungswettbewerbs und eines weiteren und erheblichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit und einer damit einhergehenden Mehrbelastung im Budget 2011 in Österreich. Diese Tagespendler kommen zudem in den vollen Genuss der österreichischen Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe. Wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise eine zahnärztliche Assistentin im grenznahen Ödenburg gerade einmal 350 Euro monatlich verdient und gleichzeitig die Ehefrau eines Tagespendlers aus Ödenburg, der im wenige Kilometer entfernten Eisenstadt einer Beschäftigung nachgeht, bei zwei Kleinkindern rund 400 Euro an Familienleistungen aus Österreich erhält, ergibt sich eine deutliche Schieflage, die nicht zu rechtfertigen ist.
Bei dieser Situation scheint es dringend notwendig, möglichst umgehend die EU auf die besondere Situation Österreichs infolge seiner Randlage hinzuweisen und alles zu tun, um eine Verlängerung der Übergangsfrist aufgrund der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erreichen. Österreich ist als Nettozahler durchaus in der Lage, schlüssige Argumente vorzuweisen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verlängerung der Übergangsfristen zu bewirken und damit die Möglichkeit zu schaffen, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt durch nationale Maßnahmen und Zugangsbeschränkungen zu regeln und den Erfordernissen des österreichischen Arbeitsmarktes und den Folgen der Wirtschaftskrise anzupassen und somit Mehrbelastungen im Budget 2011 vorzubeugen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Vorverlegung der Investitionen in Barrierefreiheit
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 21 – Soziales, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010
Im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird vordergründig nunmehr doch die bisherige Frist zur Herstellung von Barrierefreiheit bei 31.12.2015 belassen, ab der auch bei Altgebäuden Schadenersatz wegen Diskriminierung verlangt werden kann. Eine längere Umbaufrist ist jedoch möglich, wenn Ministerien, die viel an alter Bausubstanz haben, in einem verbindlichen, veröffentlichten Etappenplan die Umsetzung der Umbaumaßnahmen festschreiben. Hier gilt als letzte Frist der 31.12.2019. Es steht völlig außer Zweifel, dass diese Fristverlängerung sehr zum Schaden behinderter Menschen in Österreich in vielen Fällen ganz oder teilweise in Anspruch genommen wird.
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