Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 128

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ne Verlängerung der sogenannten Hacklerregelung bis zum Jahr 2013 vorzunehmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr Zug ist bereits abgefahren!) Es war natürlich zum damali­gen Zeitpunkt bekannt, dass im Jahr 2013 mit dieser Ausnahmeregelung oder mit die­ser Sonderregelung für lange Versicherungszeiten Schluss sein wird.

Jetzt bestand die Möglichkeit, unter Einhaltung des Vertrauensschutzes in dieser Fra­ge, entweder eine langsame Übergangsregelung – Heranführen an das Regelpen­sionsalter von 65 Jahren – vorzunehmen oder eine vernünftige, tragbare Lösung im Sinne der Langzeitversicherten zu finden. Ich glaube, dieser Spagat in diesem Bereich ist gelungen. Es wird jetzt das Antrittsalter ab 2014 auf 62 Jahre angehoben. Wermuts­tropfen dabei ist, dass diese Anhebung nicht schrittweise, sondern in einem Schritt er­folgt, aber dafür ist das auch eine Dauerlösung. Für Frauen gibt es eine Übergangs­lösung, die, Kollege Öllinger, sehr wohl ein bisschen Schwachstellen aufweist. Und ei­ne Ersatzzeitenanrechnung gibt es nur mehr für Kindererziehungszeiten und für Prä­senzdienst.

Im Zusammenhang mit der Langzeitversichertenregelung muss man aber auch die Ver­änderung im Bereich der Invaliditätspension diskutieren. Beim Invaliditätspensionspaket gibt es schon einen sehr deutlich geänderten Zugang, nämlich dass erstens die Frage der Rehabilitation in den Mittelpunkt rückt. Wir wollen nämlich Menschen nicht in die Pension drücken, sondern versuchen, im Wege der Rehabilitation auch für ihre Ge­sundheit zu sorgen. In Zukunft wird aufgrund dieser beschlossenen Vorgangsweise je­dem Antrag auf I-Pension auch ein Antrag auf Rehabilitation vorausgehen.

Es gibt aber auch – unter Anerkennung der schwierigen Situation der Betroffenen, die in die Invaliditätspension gehen müssen – sehr deutliche Verbesserungen im Bereich der Abschläge.

Wenn wir davon ausgehen, dass die durchschnittliche Invaliditätspension für Frauen 640 € und für Männer 1 117 € beträgt und derzeit ein maximaler Abschlag von 15 Pro­zent vorgenommen wird, so wird dieser Abschlag in Zukunft auf 13,8 Prozent reduziert. Das bedeutet eine geringfügige Besserstellung von 1,2 Prozent für die Invaliditätsren­tenempfänger.

Die Abschlagsverbesserung bei Invalidität in Verbindung mit Schwerarbeit ist aber, glaube ich, noch viel wichtiger. Wird in den letzten 20 Berufsjahren zehn Jahre Schwer­arbeit geleistet, so beträgt bei Antragstellung ab dem 57. Lebensjahr der Abschlag bei der Pension maximal 11 Prozent – bisher waren es 15 Prozent.

Es gibt aber auch noch eine Härtefallregelung im Bereich der Pensionen, nämlich: Für ungelernte ArbeitnehmerInnen soll nun ein fiktiver Berufsschutz ab dem 50. Lebensjahr eingeführt werden. Dies dann, wenn sie nur mehr sehr leichte Tätigkeiten ausüben können, weil sie dementsprechend krank sind. Diese Regelung gilt vorerst bis 2015 und wird einem Monitoring unterzogen.

Auch im Bereich der Altersteilzeit wird die jetzige Regelung prolongiert.

Zum Abschluss einige Bemerkungen: Ich glaube, Österreich hat den Weg aus der Wirt­schaftskrise geschafft. Es ist aber nicht so, dass die Wirtschaftskrise selbst schon zur Gänze vorbei ist. Ich denke, es ist unumstritten, dass das Bankenpaket notwendig war, es ist aber auch unumstritten, dass das Konjunkturpaket notwendig war. Wir alle wuss­ten bei Beschlussfassung dieser Pakete aber auch, dass, wenn sich die Wirtschaft wie­der stabilisiert, zu sparen ist. Und es ist dieser Bundesregierung erstmals gelungen, unter der Führung von Bundeskanzler Faymann den ersten Schritt im Bereich der Ver­mögenszuwachsbesteuerung zu setzen, den ersten Schritt im Bereich einer Banken­abgabe zu setzen. Es gab Änderungen bei der Stiftungsbesteuerung, und es gab Än­derungen bei der Konzernbesteuerung bei Zukäufen. (Abg. Ing. Westenthaler: Leider keine Änderungen bei den ÖBB!)

 


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