Behinderungen den Zugang zu den erforderlichen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.
Obwohl das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt, dass niemand aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf, sind aber Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich evident. Grundsätzlich hat die betroffene Person bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Oft reichen aber die finanziellen Mittel der Menschen mit Behinderungen nicht aus, um ihr Recht wirklich durchzusetzen. Zur Rechtsdurchsetzung soll daher ein entsprechender Fonds eingerichtet werden, der bei Diskriminierung finanzielle Belastungen für diese Menschen verhindern soll.
Im Behindertenbereich müssen optimale Voraussetzungen geschaffen werden, damit Menschen mit Behinderungen geeignete und notwendige Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Eingliederung und Wiedereingliederung von behinderten Menschen in Gesellschaft und Beruf sind dabei - unabhängig von der Ursache der Entstehung der Behinderung - wesentliche Aufgaben der österreichischen Sozialpolitik. Daher ist eine verbesserte Förderung zur Erhöhung der Beschäftigung (Erhalt und Sicherung) von Menschen mit Behinderungen anzustreben.
Überdies ist der längst fällige Nationale Aktionsplan umzusetzen und die einzelnen Bundesländer aufgefordert werden, für ihre Bereiche Aktionspläne zu erstellen, die mit realen, konkreten Umsetzungsschritten versehen sind.
Aber auch eine bundeseinheitliche Regelung der persönlichen Assistenz ist dringend notwendig. Denn die persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen.
Zudem brauchen Menschen mit Behinderungen eine qualitätsvolle, lebenswerte und leistbare Pflege. Die finanziellen Mittel für Menschen mit Behinderungen müssen auch in Zukunft gesichert werden, damit laufend Leistungen finanziert werden können. Die Kosten für die Betroffenen müssen daher so weit gesenkt werden, dass eine gleichbereichtigte Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht und gewährleistet werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept im Behindertenbereich zu übermitteln, das zumindest folgende Punkte beinhaltet:
Erleichterung der Behördenwege;
Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Zuschüsse;
Förderung der Mobilität und Abbau von Barrieren im alltäglichen Leben;
bundeseinheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz;
Einführung einer einheitlichen ärztlichen Begutachtung durch das Bundessozialamt für die Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b StVO;
Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft;
Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung für die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung;
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