Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 166

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Pflegebedürftige Menschen in Österreich wollen darauf vertrauen können, dass sie die bestmögliche Pflege erhalten. Pflege muss leistbar, qualitätsvoll und sicher sein. Doch in seinem Bericht "Bund 2010/3" stellte der Rechnungshof fest, dass es "keine umfas­sende Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit" gibt und daher weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflegevorsorge und deren nachhaltige Fi­nanzierbarkeit erforderlich sind.

In Österreich gibt es über 400.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt. Die Höhe des Pflegegeldes ist für die Möglichkeit der Versorgung in den eigenen vier Wänden entscheidend. Preissteigerungen bei den notwendigerweise zugekauften Leistungen schlagen sich ohne entsprechende Erhö­hung des Pflegegeldes als Verschlechterung der Versorgung nieder. Damit aber den Betroffenen keine finanziellen Mehrkosten entstehen soll eine jährliche Anpassung des Pflegegeldes rasch umgesetzt und ein Pflegefonds eingerichtet werden.

Da der Pflegebedarf in Österreich aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen wird stellt diese Tatsache unsere Gesellschaft und unser Land vor neue finan­zielle und organisatorische Herausforderungen. Schon jetzt herrscht ein dramatischer Personalmangel im Bereich der Pflege und Betreuung.

Bereits bei der Nationalratswahl 2006 wurde von Seiten der Bundesregierung ange­kündigt, dass man dem drohenden Pflegekräftemangel durch eine entsprechende Aus­bildung und eine Aufwertung des Pflegeberufes an sich entgegenwirken möchte. Bei dieser Ankündigung ist es jedoch geblieben. Gerade der Pflege- und Betreuungsbe­reich bietet jedoch große Berufs- und Zukunftschancen für junge Menschen.

Weiters ist eine gänzliche Reform des Pflegegeldverfahrens notwendig. Dabei muss die Anzahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stellen auf einen Rechtsträger, der in jedem Bundesland eine Landesstelle unterhält, verringert werden. Auch eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflegegeldes muss ge­schaffen werden, um ungerechtfertigte Einstufungsunterschiede durch die Entschei­dungsträger auszuschließen. Dabei darf es aber nicht zu einer Verschärfung der Vo­raussetzungen zur Erlangung bestimmter Pflegestufen für die pflegebedürftigen Men­schen kommen. Denn es muss sichergestellt werden, dass alle pflegebedürftigen Men­schen ein ihrem Bedarf entsprechendes Pflegegeld erhalten und bei der Einstufung auch gleich behandelt werden. Eine wesentliche Verkürzung der Verfahren von der An­tragstellung bis zur Bescheidausstellung muss dabei angestrebt werden.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat so schnell wie möglich ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept im Pflegebe­reich zu übermitteln, das zumindest folgende Punkte beinhaltet:

die Sicherstellung der Pflegevorsorge durch eine jährliche Anpassung des Pflegegel­des und die Einrichtung eines Pflegefonds;

die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Pflege­geldes;

die Verringerung der Zahl der Entscheidungsträger und der bescheiderlassenden Stel­len im Pflegegeldverfahren;

 


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