Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 197

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Entscheidend ist also nicht, wer zu einer nationalen Gesundheitskonferenz lädt, son­dern dass überhaupt eingeladen wird.

Die Kritik der Ärztekammer ist in dieser Hinsicht natürlich auch berechtigt. Das heißt, dass bei der Erstellung des Masterplans die Kammer nicht eingebunden war, ist na­türlich auch aus meiner Sicht eine verurteilenswürdige Angelegenheit.

Selbstverständlich ist der Verdacht näher zu beleuchten, dass der Hauptverband vor allem ökonomische Ziele durchsetzen will, die nicht Sinn und Zweck und Inhalt eines sozialen Gesundheitssystems sein können. Es ist auch darüber zu sprechen, dass eine Bedarfsplanung ohne Anbieter – das heißt, ohne die Ärzteschaft – eine verfehlte Struk­turreform darstellen würde und auch darstellt.

Wer sich für Verbesserungen im System starkmacht, sollte zuerst einmal für gesetzes­konforme Arbeitsbedingungen – vor allem auch der Ärztinnen und Ärzte in den Kran­kenanstalten – sorgen, auch darüber müssten wir sprechen. Dort, wo bestehende Ge­setze nicht eingehalten werden, ist in einem Rechtsstaat zu sanktionieren, und dort, wo man draufkommt, dass die Gesetze nicht lesbar und lebbar sind, sollte man sie zumin­dest überdenken, auch wenn starke Lobbys dahinterstehen.

Eines ist mir jetzt noch ein Anliegen, Herr Minister. Sie haben in Ihren Ausführungen zum jetzigen Budget gesagt, dass es eines Ihrer Verdienste sei, dass es zu keiner ein­zigen Leistungsbeschränkung gekommen sei. – Wahrscheinlich wissen Sie gar nicht, dass es leider nicht so ist.

Ich möchte Ihnen sagen, dass in Wien heuer das erste Mal Kontingentierungen vorge­nommen worden sind. Seit Mitte November gibt es für Untersuchungen mit Großge­räten in der Radiologie – wenn man eine Magnetresonanz- oder eine Computertomo­graphie benötigt – keine Termine mehr, weil das Geld – um es platt zu sagen – einfach ausgegangen ist. Schuld daran ist eine Deckelung des Budgets für diese Position, und das bedeutet schlicht und einfach eine Rationierung auf Kosten der Patienten.

Dass die Patienten theoretisch in ein Krankenhaus ausweichen können, ist auch kein Geheimnis, widerspricht aber all dem, worüber wir hier dauernd diskutieren, und auch einer effizienten und patientennahen Versorgung. Wir müssen uns dieses System ge­nauer anschauen, denn wenn solche Praktiken in einem Fachbereich einreißen – was natürlich auch Auswirkungen auf die Patientenzufriedenheit hat –, dann ist es leider nicht mehr fern, dass sie in einem breiteren Rahmen im Bereich der Finanzierung und vor allem der Versorgung einreißen. Das dürfen wir uns alle zusammen nicht gefallen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.40.02

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist keine Frage, die Gesamtverantwortung für das Budget trägt der Finanzmi­nister mit seinen Staatssekretären. (Abg. Huber: Bankenminister!) Und sie machen ih­ren Job gut! Die konkrete Ausführung haben die Einzelminister zu verantworten. Der Gesundheitsminister ist heute bei uns, und wir haben die Möglichkeit, mit ihm zu disku­tieren.

Was stelle ich fest? – Leistungsanbieter wollen mehr bekommen und die Leistungs­nehmer immer weniger zahlen. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. Dafür gibt es viele neusprachliche Begrifflichkeiten, die uns aber alle nicht weiterhelfen. Wo liegt das Problem? – Da gibt es viele Zugänge. Ich möchte auf einige davon Bezug nehmen, über die man hier reden sollte.

 


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