Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen um jene Vereine und Einrichtungen, die im Bereich Tier- und Umweltschutz tätig sind, zu erweitern, damit künftig die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für den Tier- und Umweltschutz sichergestellt ist.“
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Wie schon in der Einleitung ausgeführt, sind bei uns in Österreich zahlreiche Tierschutzaufgaben privatisiert. Das machen gemeinnützige Vereine. Die Erhaltung der Tierheime beispielsweise ist an die Länder übertragen, und die übertragen das budgetär zu zwei Drittel an diese gemeinnützigen Vereine weiter. Wenn wir schon die Tierschutzarbeit privatisieren und an gemeinnützige Vereine abtreten, so sollten wir ihnen wenigstens durch die steuerliche Absetzbarkeit der Spenden ihre Arbeit erleichtern. (Beifall bei der FPÖ.)
13.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 24 – Gesundheit, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010
Mit der Steuerreform 2009 wurde mit 1. Jänner 2009 die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Einrichtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Privatspender können seither Ihre Zuwendung an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen; Unternehmer können ihre Spenden als Betriebsausgaben absetzen. Spenden (z. B an wissenschaftliche Vereine, Museen etc.) blieben unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.
Hilfsorganisationen, die in die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen aufgenommen werden wollen, müssen gewisse Voraussetzungen aufweisen.
Derzeit sind es 452 mildtätige bzw. Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreibende Organisationen in Österreich, deren Unterstützer ihre Spenden von der Steuer absetzen können. Umwelt- und Tierschutzorganisationen sind von dieser Begünstigung derzeit aber ausgeschlossen, was von vielen Seiten kritisiert wird.
Um den Tier- und Umweltschutz nicht weiter zu diskriminieren sowie aufgrund der Tatsache, dass im Jänner 2011 die Frist endet, innerhalb der der Finanzminister Kosten
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