an einem Kurssystem für die Oberstufe gearbeitet – nicht zu verwechseln mit der modularen Oberstufe. Das Ziel sollte es sein, Sitzenbleiben durch gezielte Leistungsförderung zu ersetzen.
Der zweite Punkt, über den ich gerne im Jänner mit Ihnen sprechen würde, sind PädagogInnenbildung-neu und ein neues Dienst- und Besoldungsrecht. Diese beiden Themenstellungen müssen wir mit dem absoluten Mut zur Entschlossenheit gleichzeitig behandeln, weil sie nämlich ineinander greifen – Lehrerbildung und Dienst- und Besoldungsrecht. Einige Eckpunkte sind klar, aber auch das braucht die Vertiefung. Es hat im Jahr 2010 intensive Vorbereitungen mit den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrergewerkschaft gegeben. Wir sollten im Jänner den Modus der Verhandlungen erreichen, um in dieser Legislaturperiode auch zu Abschlüssen zu kommen.
Der dritte Punkt sind die Förderung der Gesprächskultur und Ermöglichung von Eigenverantwortung an den Schulstandorten. Verantwortung kann erst dann übernommen werden, wenn Entscheidungsspielräume gegeben sind. Das heißt, es wird auch darum gehen, gemeinsam zu überlegen, wie die Ressourcenzuteilung an die Standorte erfolgt, damit dann dort unter pädagogischen Gesichtspunkten flexibel gearbeitet werden kann.
Wertschätzende Gesprächskultur ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
Ich möchte das unterstreichen, was auch Sie, Frau Abgeordnete Haubner, betont haben: Hören wir auf mit Schuldzuweisungen! Vergessen wir das Dramadreieck – wer ist schuld? –: Täter, Retter, Opfer – Eltern, Schüler, Lehrer! Arbeiten wir gemeinsam an Leistung und Erfolg! (Demonstrativer Beifall beim BZÖ.)
Der vierte Punkt, der mir wichtig ist, ist der Ausbau der ganztägigen Schulangebote. Dafür sind Budgetmittel auch vorgesehen. Leider sind wir im Bereich der Verwaltungsreform nicht weitergekommen. Ich muss es ja jetzt schon nahezu als Erfolg bezeichnen, dass der Status quo in der Kompetenzaufteilung beibehalten werden konnte. Aber wir haben eine Vielfalt der Zuständigkeiten im Pflichtschulbereich. Daher wird es notwendig sein, beim Ausbau der ganztägigen Schulangebote wieder Artikel-15a-Vereinbarungen abzuschließen.
Artikel-15a-Vereinbarungen kann ich rein rechtlich nur mit den Bundesländern abschließen. Das heißt, wir müssen hier sehr wohl auch Maßnahmen vorsehen, die sicherstellen, dass tatsächlich die Schulerhalter die Mittel bekommen und die Schulstandorte tatsächlich entsprechend ausgebaut und verbessert werden. Ziel ist es, wie gesagt, das Angebot derzeit auf 50 Prozent der Schulstandorte im Pflichtschulbereich zu erhöhen.
Der fünfte Punkt ist der Bereich der Deutschförderung, wo wir sicher über das verpflichtende Element auch noch intensiv nachdenken müssen, wie wir nämlich die Mittel so einsetzen, dass auch Erfolge möglich sind, da vor allem im Volksschulbereich.
Jetzt zu einzelnen Punkten, die wir auch schon im Budgetausschuss diskutiert haben, die aber doch jetzt auch zur Sprache gekommen sind und wozu ich ein paar Worte sagen möchte.
Herr Abgeordneter Walser, Thema Konsolidierung: Im Jahr 2011 beträgt der Konsolidierungsbedarf oder – sagen wir es besser so – die Konsolidierungsnotwendigkeit in meinem Budget 112 Millionen €. Davon können 55 Prozent durch den prognostizierten Schülerrückgang dargestellt werden, also es müssen da keine Einsparungsmaßnahmen gesetzt werden. Etwa 20 Prozent beziehen sich auf geänderte Umsetzungspläne bei Investitionen, die Sie auch angesprochen haben.
Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir, obwohl es ein geringerer Betrag ist, dennoch weiter auch im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes investieren. Für 2011 haben wir 21 Millionen € vorgesehen.
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