Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 227

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an einem Kurssystem für die Oberstufe gearbeitet – nicht zu verwechseln mit der mo­dularen Oberstufe. Das Ziel sollte es sein, Sitzenbleiben durch gezielte Leistungsförde­rung zu ersetzen.

Der zweite Punkt, über den ich gerne im Jänner mit Ihnen sprechen würde, sind Päda­gogInnenbildung-neu und ein neues Dienst- und Besoldungsrecht. Diese beiden The­menstellungen müssen wir mit dem absoluten Mut zur Entschlossenheit gleichzeitig behandeln, weil sie nämlich ineinander greifen  Lehrerbildung und Dienst- und Besol­dungsrecht. Einige Eckpunkte sind klar, aber auch das braucht die Vertiefung. Es hat im Jahr 2010 intensive Vorbereitungen mit den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrergewerkschaft gegeben. Wir sollten im Jänner den Modus der Verhandlungen er­reichen, um in dieser Legislaturperiode auch zu Abschlüssen zu kommen.

Der dritte Punkt sind die Förderung der Gesprächskultur und Ermöglichung von Eigen­verantwortung an den Schulstandorten. Verantwortung kann erst dann übernommen werden, wenn Entscheidungsspielräume gegeben sind. Das heißt, es wird auch darum gehen, gemeinsam zu überlegen, wie die Ressourcenzuteilung an die Standorte er­folgt, damit dann dort unter pädagogischen Gesichtspunkten flexibel gearbeitet werden kann.

Wertschätzende Gesprächskultur ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Ich möchte das unterstreichen, was auch Sie, Frau Abgeordnete Haubner, betont ha­ben: Hören wir auf mit Schuldzuweisungen! Vergessen wir das Dramadreieck – wer ist schuld? –: Täter, Retter, Opfer – Eltern, Schüler, Lehrer! Arbeiten wir gemeinsam an Leistung und Erfolg! (Demonstrativer Beifall beim BZÖ.)

Der vierte Punkt, der mir wichtig ist, ist der Ausbau der ganztägigen Schulangebote. Dafür sind Budgetmittel auch vorgesehen. Leider sind wir im Bereich der Verwaltungs­reform nicht weitergekommen. Ich muss es ja jetzt schon nahezu als Erfolg bezeich­nen, dass der Status quo in der Kompetenzaufteilung beibehalten werden konnte. Aber wir haben eine Vielfalt der Zuständigkeiten im Pflichtschulbereich. Daher wird es not­wendig sein, beim Ausbau der ganztägigen Schulangebote wieder Artikel-15a-Verein­barungen abzuschließen.

Artikel-15a-Vereinbarungen kann ich rein rechtlich nur mit den Bundesländern ab­schließen. Das heißt, wir müssen hier sehr wohl auch Maßnahmen vorsehen, die si­cherstellen, dass tatsächlich die Schulerhalter die Mittel bekommen und die Schul­standorte tatsächlich entsprechend ausgebaut und verbessert werden. Ziel ist es, wie gesagt, das Angebot derzeit auf 50 Prozent der Schulstandorte im Pflichtschulbereich zu erhöhen.

Der fünfte Punkt ist der Bereich der Deutschförderung, wo wir sicher über das ver­pflichtende Element auch noch intensiv nachdenken müssen, wie wir nämlich die Mittel so einsetzen, dass auch Erfolge möglich sind, da vor allem im Volksschulbereich.

Jetzt zu einzelnen Punkten, die wir auch schon im Budgetausschuss diskutiert haben, die aber doch jetzt auch zur Sprache gekommen sind und wozu ich ein paar Worte sa­gen möchte.

Herr Abgeordneter Walser, Thema Konsolidierung: Im Jahr 2011 beträgt der Konsoli­dierungsbedarf oder – sagen wir es besser so – die Konsolidierungsnotwendigkeit in meinem Budget 112 Millionen €. Davon können 55 Prozent durch den prognostizierten Schülerrückgang dargestellt werden, also es müssen da keine Einsparungsmaßnah­men gesetzt werden. Etwa 20 Prozent beziehen sich auf geänderte Umsetzungspläne bei Investitionen, die Sie auch angesprochen haben.

Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir, obwohl es ein geringerer Betrag ist, dennoch weiter auch im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes investieren. Für 2011 haben wir 21 Millionen € vorgesehen.

 


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