Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 254

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Ich nehme an, dass Sie es bereits wissen, aber in der Praxis ist es so, dass „Inklusion“ das neue Wort ist; zu dem Wort „Integration“ wollen wir ein bisschen Abstand halten.

Inklusion ist auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinde­rungen definiert. Jedes Kind bekommt nach seinen Bedürfnissen das, was es braucht, und zwar nicht nur ein bisschen davon.

Inklusion bedeutet für mich hier in diesem Fall, dass eine Dolmetscherin hier ist. Ich kann mit ihrer Hilfe telefonieren und meine Tätigkeit normal ausführen.

Kollege Huainigg hat eine persönliche Assistentin, die ihm teilweise vorliest, das Mikro­fon hinhält, mit ihm herumgeht, vielleicht sogar die Rampe aufbaut, damit auch er hier gleichberechtigt teilnehmen kann.

Bekommt er vielleicht „ein bisschen“, 5 Stunden, Assistenzkräfte, um „ein bisschen“ mit­zumachen? Nein, das ist hier nicht so! Er ist voll integriert und hat hier auch die Mög­lichkeit, voll zu arbeiten. – Im schulischen Bereich ist diese Möglichkeit noch nicht vor­handen. Deswegen ist auch der Inklusionsfahrplan, genau wie mein Kollege Huainigg das bereits gesagt hat, total wichtig. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Inklusion ist wichtig, um auch betroffene Menschen bei der Gestaltung des Plans mit einzubeziehen. Inklusion ist auch in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung an der Ba­sis notwendig. Wir haben bereits Anträge dahin gehend eingebracht, dass die Hoch­schul-Zulassungsverordnung zu streichen ist, da nämlich behinderte Personen ausge­schlossen werden, behinderte Menschen nicht hineinkommen.

Oft wird gesagt: Ich kenne mich mit Behindertenthemen nicht aus, ich weiß nicht, wie ich das machen soll, ich weiß nicht, wie ich damit umgehen soll, deswegen schließen wir es aus! – Nein, wir brauchen hier Gleichberechtigung auch in der Ausbildung.

Dabei ist insbesondere bei gehörlosen Kindern wichtig – und da wiederhole ich mich gerne –, dass LehrerInnen nicht verpflichtet sind, und zwar überhaupt nicht verpflichtet sind, Gebärdensprachkompetenz vorzuweisen. Das ist in Zukunft für eine Inklusion nicht möglich. (Beifall bei den Grünen.)

Ich formuliere es so: Ist die Bildung schlecht, ist angesichts einer hohen Arbeitslosen­rate auch die Zukunftsperspektive sehr schlecht. Sparen wir jetzt, gibt es auch für die Zukunft keine guten Aussichten; haben wir jetzt eine gute Situation bei den Investitio­nen, wird auch die Zukunft rosig aussehen. – Vielen Dank, liebe KollegInnen. (Beifall bei den Grünen.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.

 


16.44.08

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zu­sammenhang mit Budgetdebatten wird sehr oft das Bild strapaziert, dass wir die Bud­gets so zu gestalten haben, dass wir unseren Kindern keinen Schuldenberg hinterlas­sen sollen.

Ich möchte dieses Bild um ein anderes ergänzen, nämlich jenes, dass wir auch die Ver­pflichtung haben, Budgets so zu gestalten, dass wir unsere Kinder mit einem entspre­chenden Startkapital ausstatten können. Deswegen ist es besonders wichtig, dass es gelungen ist, selbst bei einem Sparbudget Bedingungen zu schaffen, um den Reform­weg der letzten Jahre fortsetzen zu können. Auch wenn wir uns gewünscht hätten, ihn offensiver fortsetzen zu können, ist es wichtig, in den nächsten Jahren jedenfalls weite­re wichtige Schritte setzen zu können.

 


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