Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 273

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schen Staaten, oder ob wir das Herkunftslandprinzip wieder einführen. Mittelfristig ver­lange ich aber von dieser Regierung, dieses Thema europaweit zu regeln, denn es kann nicht sein, dass einige wenige Länder für die Ausbildung von ganz Europa zahlen müssen, so wie das derzeit in Österreich der Fall ist. Bereits jeder vierte Erstinskri­bierende in Österreich ist aus dem Ausland. Das ist mittlerweile ein untragbarer Zu­stand. Wir erwarten daher, wenn dieses Ping-Pong-Spiel zwischen ÖVP und SPÖ wei­tergeht, einen unregulierten Studenten-Tsunami aus Deutschland bereits im nächsten Herbst.

Nur damit Sie auch wissen, was der Rat für Forschung und Technologieentwicklung in einem ganz aktuellen Papier, einer Art Mission Statement, sagt: Zur Finanzierung der Uni gebe es einen Nachholbedarf von 1,5 Milliarden €. Das heißt, Sie müssen zu­sätzlich 20 Jahre lang 80 Millionen € aufwenden, damit Sie den Nachholbedarf über­haupt abgedeckt haben.

Der Uni-Bereich und auch der Forschungs- und Entwicklungsbereich sind somit eine große Baustelle.

Ich bringe daher zwei Anträge dazu ein, um das entsprechend zu ändern.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Ge­setzentwurf vorzulegen, durch den die Erreichung der bereits für 2010 angekündigten 3-prozentigen F&E-Quote im Jahr 2011 sichergestellt wird.“

*****

Das ist nichts anderes als die Umsetzung des Regierungsprogramms, also nehmen Sie sich bitte selbst bei Ihrem – schriftlich festgehaltenen – Wort.

Der zweite Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der folgen­de Punkte umfasst:

Auflage eines ,UNI-Bonus‘ in der Höhe von 5 000 € für jede Schülerin und jeden Schü­ler, der in Österreich die Matura besteht oder die Studienberechtigungsprüfung positiv absolviert;

Einführung einer Einschreibegebühr an allen österreichischen Universitäten und Fach­hochschulen in der Höhe von 5 000 €;

Umsetzung einer Studieneingangsphase von zwei Semestern, an deren Ende in Form einer Gesamtbeurteilung aller in dieser Zeit erbrachten Leistungen festgestellt wird, ob die Studierende/der Studierende für das gewünschte Studium geeignet ist;

 


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