Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 278

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Technik. Um das auch zu beziffern: Es ist geplant, dass dafür in den kommenden zwei Jahren jährlich 20 Millionen € aufgewendet werden.

Es wurde ja von Herrn Abgeordnetem Deimek bereits darauf hingewiesen, dass eine Möglichkeit, für mehr Qualität in der Lehre zu sorgen, E-Learning bietet. Ja, natürlich wird auch von solchen Maßnahmen Gebrauch gemacht werden – davon gehe ich aus. Ich kann natürlich nicht garantieren, dass es an jeder Universität einen Ludwig Scha­ringer gibt, aber ich glaube, dass es für viele Universitäten zusätzlich E-Learning-Ange­bote geben wird. Diese Maßnahmen wurden unter anderem auch im Zuge des letzten Paketes für die Verbesserung der Lehre in Höhe von 34 Millionen € ergriffen.

Qualität in Forschung und Lehre ist natürlich von ganz großer Bedeutung für die Uni­versitäten. Deswegen möchte ich noch kurz bei diesem Punkt bleiben. Um Qualität in Lehre und Forschung sicherzustellen, wurde ja bei der Budgetklausur in Loipersdorf auch vereinbart, dass es in den Massenfächern eine Regelung des Zugangs geben soll, und zwar rasch. Es wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass rasche Lösungen gefragt sind.

Es wurde aber auch beim in der Folge stattfindenden Uni-Gipfel vereinbart, dass es ab 2013 eine Studienplatzfinanzierung geben soll. Auch daran wird natürlich mit Nach­druck gearbeitet, und hier soll wirklich auch klargelegt werden, wie viele Studienplätze in welcher Höhe finanziert werden.

Ich möchte auch gleich auf die Ausführungen von Ihnen, Herr Abgeordneter Grüne­wald, eingehen, weil Sie im Zusammenhang mit der Qualität der Lehre und dem Zuzug von deutschen Studierenden auch auf das Verfahren vor der Europäischen Kommis­sion eingegangen sind und gemeint haben, die Europäische Kommission habe das Verfahren nur ausgesetzt.

Bei diesem Verfahren ist es ja um die Quotenregelung an den medizinischen Univer­sitäten gegangen. Diesbezüglich hat es ja mittlerweile ein weiteres EuGH-Urteil gege­ben, nämlich das Urteil in der Rechtssache Bressol. Dieses Urteil hat natürlich auch Auswirkungen auf unsere Quotenregelung, weil ja auch unsere Argumentation, nämlich dass die Quotenregelung erforderlich ist, um die Gesundheitsversorgung in Österreich sicherzustellen, anerkannt wurde.

Eine solche Quotenregelung auch in anderen Studienfächern einzuführen, halte ich für wenig aussichtsreich, weil genau diese Argumentation etwa im Bereich der Publizistik nur schwer zu führen sein wird. Deshalb halte ich es für zielführender, außerhalb der Medizinunis zu versuchen, wieder auf das Modell des Herkunftslandprinzips zurückzu­gehen. Diesbezüglich führe ich auch Gespräche auf europäischer Ebene. Ich habe be­reits ein Gespräch mit der zuständigen Kommissarin geführt, auch etwa mit Kollegin Schavan aus Deutschland, die mir ihre Unterstützung zugesagt hat.

Herr Abgeordneter Grünewald hat auch angesprochen, dass es nach der letzten OECD-Studie „Education at a Glance“ ganz klar sei, dass natürlich Akademiker und Akademi­kerinnen einen Mehrwert für die Gesellschaft bedeuten – das steht außer Zweifel. Des­halb bin ich ja auch dafür, dass wir die Akademikerquote in Österreich ausbauen. Nur der Vollständigkeit halber: Die OECD empfiehlt auch immer wieder eine stärkere priva­te Beteiligung zusätzlich zur öffentlichen Finanzierung der Universitäten.

Aber lassen Sie mich nun zu meinem eigentlichen Thema zurückkommen, nämlich wo­für die 80 Millionen € verwendet werden.

Neben der Verbesserung der Studienbedingungen werden sie dafür verwendet, die Eingliederung von exzellenten Einrichtungen der außeruniversitären Forschung in Uni­versitäten und auch in die Akademie der Wissenschaften sicherzustellen beziehungs­weise für die Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulen untereinander, aber


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