Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Budget für den tertiären Bildungssektor bis zum Jahr 2015 auf 2 Prozent des BIP zu erhöhen. Die daraus resultierende Milliarde Euro für Infrastruktur, Lehre und Forschung an den österreichischen Universitäten wird eine sichtbare Verbesserung für die Studierenden bringen. Als erste Tranche sind zur Erreichung des 2-Prozent-Zieles die Rücklagen des BMWF im Jahr 2011 aufzulösen und den Universitäten zur Verfügung zu stellen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend einen detaillierten Plan vorzulegen, der die Verwendung der 310 Millionen Euro Rücklagen des Wissenschaftsministeriums für den tertiären Bildungssektor vorsieht.
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So weit der erste Entschließungsantrag.
Zum zweiten Thema, das ebenfalls Inhalt eines Entschließungsantrags ist. Es geht um die Problematik, schlagwortartig – Kollege Widmann hat es bereits angesprochen –, der drei Studienjahrgänge aus der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere aus dem Nachbarland, dem Freistaat Bayern.
Da haben Sie, Frau Ministerin, gesagt, das Herkunftslandprinzip – man kann auch völkerrechtlich sagen: das Prinzip der Gegenseitigkeit – wäre heranzuziehen. Man sagt, jene, die die Voraussetzungen im Heimatland erfüllen, dürfen auch bei uns studieren. Das heißt, der klassische Numerus-clausus-Flüchtling kann in Österreich dadurch nicht studieren.
Das ist eine mutige Ansage, aber die einzig richtige. Wir würden Sie dabei unterstützen, auch gegenüber der EU, falls es da zu Problemen kommen sollte. Das Quotensystem, das der Herr Bundeskanzler angeregt hat, halten wir für nicht optimal, denn letztlich würde die Quote zulasten der österreichischen Studenten ausschlagen. Das wollen wir nicht.
Herkunftslandprinzip, Prinzip der Gegenseitigkeit, wir haben das schon einmal gemacht – mit Erfolg. Sie können sich erinnern: Nach den Scheinehen hat es die Scheinadoptionen gegeben, weil nur in Österreich – neben den Niederlanden – die Adoption von Erwachsenen möglich war.
Da hat man darauf abgestellt, dass eine Erwachsenenadoption nur dann in Österreich gültig ist, wenn es auch im Heimatland des Betreffenden eine Erwachsenenadoption gibt. Mit dieser Entscheidung waren schlagartig alle Probleme weg, auch im Gewerbebereich, im Unternehmensrecht. Es gibt viele Bereiche, wo auf dieses Prinzip der Gegenseitigkeit im Völkerrecht abgestellt wird. Wir glauben, das ist die einzig sinnvolle Maßnahme.
Daher stellen wir folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Graf, Dipl.-Ing. Deimek, Dr. Rosenkranz, Dr. Winter, Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend „Herkunftslandprinzip“
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im tertiären Bildungssektor, zum Schutz des österreichischen Hochschul-
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