Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 284

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standortes, das „Herkunftslandprinzip“ in Bezug auf nichtösterreichische Studentinnen und Studenten verankert wird.

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(Beifall bei der FPÖ.)

18.04


Präsident Fritz Neugebauer: Beide Entschließungsanträge stehen mit in Verhand­lung, wobei der zuletzt genannte Entschließungsantrag auch mit einer namentlichen Ab­stimmung zur Verhandlung steht.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter betreffend Uni-Milliarde bis 2015

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 31 – Wissenschaft und For­schung, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 21. Dezember 2010

Der Nationalrat hat bereits am 24.9.2008 beschlossen: "Durch öffentliche und private Investitionen sollen die Budgets für den tertiären Bildungssektor ab dem Jahr 2009 bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP erhöht werden - das sind jährliche Steigerungen von mindestens 200 Mio. Euro zusätzlich. Die Globalbudgetierung der Universitäten soll daher - im Vergleich mit dem Budget des Jahres 2008 - im Jahr 2009 um 200, im Jahr 2010 um 400, im Jahr 2011 um 600, im Jahr 2012 um 800 Mio. € erhöht werden."

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Wissenschaft und Forschung eine Rücknahme bzw. Relativierung der am Ende der letzten GP beschlossenen Maßnahmen im Univer­sitätsbereich. Verschärft wird die Situation im Universitätsbereich auch deshalb, weil die im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen unter Budgetvor­behalt stehen.

Der FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf forderte bereits am 28.10.2009 eine Uni-Milliarde zur Beseitigung der untragbaren Bedingungen an den Universitäten. Das Geld soll einerseits verwendet werden, um die Kapazitäten in Lehre und Forschung zu er­höhen. Andererseits muss in zusätzliche Infrastruktur investiert werden. "Es muss si­chergestellt sein, dass in Österreich jeder studieren darf, was er will, sofern er die dafür nötigen Qualifikationen aufweist", verlangt Graf und wendet sich damit klar gegen Zu­gangsbeschränkungen und auch gegen Studiengebühren. Graf ist erfreut, dass seiner Forderung nach der „Uni-Milliarde“ nun auch schon der Präsident der Universitätenkon­ferenz Badelt und der Wiener Bürgermeister Häupl gefolgt sind.

Fraglich ist auch, was mit den Rücklagen von 310 Millionen Euro passieren soll, die vom Ministerium nicht aufgebraucht wurden.

Die derzeitige Finanzierung der Universitäten stellt nach der Auffassung der unter­zeichnenden Abgeordneten eine völlig unzureichende Alibimaßnahme dar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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