zent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent und jene für große Unternehmen 8 Prozent beträgt.“
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Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es keine Leerformel bleiben soll – wie das Kanzler Faymann, Vizekanzler Pröll und Ministerin Bures immer wieder fordern –, dass Österreich zu den innovativsten Ländern gehören soll, dann unterstützen Sie heute unseren Entschließungsantrag. (Beifall bei den Grünen.)
19.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staffelung der Forschungsprämie nach Betriebsgröße eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011
Die von der Regierung geplante Anhebung der
Forschungsprämie von 8 auf 10 Prozent führt laut
Finanzministerium zu einem Steuerentfall von 80 Mio. Euro pro Jahr. Rund
drei Viertel dieser zusätzlichen Förderung (60 Mio. Euro) wird
– wie in den vergangenen Jahren (vgl. OECD Länderbericht 2007)
– alleine an die 20 größten Forschungsunternehmen
fließen. Durch eine Staffelung nach Betriebsgröße könnten
die Kosten stark reduziert und gleichzeitig kleine innovative Unternehmen mit
großem Wachstumspotential stärker gefördert werden.
Die österreichische Bundesregierung hat die
steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen in den letzten
Jahren bereits stark ausgeweitet. Die Förderung von F&E
im Unternehmenssektor (firmeneigener Bereich) stieg von 404 Mio.
Euro (2002) auf 598 Mio. Euro (2007) und damit um 48 Prozent an. Kein
anderes Land der OECD fördert firmeneigene F&E
großzügiger als Österreich.
Im Gegenteil, die in Sachen Forschung und Entwicklung führenden europäischen Nationen stehen bei der indirekten steuerlichen F&E-Förderung bewusst auf der Bremse um Ineffizienzen und starke Mitnahmeeffekten zu verhindern (vgl. Fellinger 2009 , OECD 2007 ). Finnland, Schweden und Deutschland geben für diesen Bereich wesentlich weniger Ressourcen aus. Diese Länder investieren stattdessen verstärkt in öffentliche Forschungseinrichtungen und in die universitäre Grundlagenforschung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, der zufolge die Forschungsprämie für kleine Unternehmen 12 Prozent, für mittlere Unternehmen 10 Prozent und jene für große Unternehmen 8 Prozent beträgt.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.
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