Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 359

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bau an Kinderbetreuungsplätzen anstelle von Geldleistungen für Familien auch im Budgetentwurf für 2011 wiederfindet.

Familien finden im Budget sehr deutliche Einsparungen der direkten Geldleistungen vor (Reduzierung Bezugsdauer Familienbeihilfe, Reduzierung 13. Familienbeihilfe, Re­duzierung Mehrkindzuschlag, Abschaffung Familienbeihilfe für arbeitsuchende junge Menschen, Abschaffung der Familienbeihilfe nach einer Ausbildung). Die Investitionen in den Ausbau von Kinderbetreuung fehlen jedoch völlig.

Familienminister Mitterlehner stellte im Budgetausschuss zum Bereich Familie und Ju­gend am 15. Dezember 2010 dazu fest, dass es im Jahr 2011 keine weiteren Bundes­mittel für den Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Unterstützung der Sprachförde­rung an die Länder geben wird. Im Jahr 2011 soll eine Evaluation der bisher verwen­deten Mittel durchgeführt werden und ebenso der weitere Bedarf an Kinderbetreu­ungsplätzen ermittelt werden. Ob bzw. in welcher Höhe ab 2012 wieder Bundesmittel für den Ausbau zur Verfügung stehen, ließ der Minister völlig offen. Dies hat eine zumindest einjährige Lücke im Ausbau von weiteren Plätzen sowie der sprachlichen Förderung zur Folge.

Nachhaltige Familienpolitik, die es sich zum Ziel setzt für eine Vereinbarkeit von Fami­lie und Beruf zu sorgen, darf Bemühungen im Ausbau von Kinderbetreuung nicht stop­pen. Ob bzw. in welchem Umfang Kinderbetreuungsangebote, insbesondere für unter 3-Jährige, zur Verfügung stehen, darf nicht allein der Finanzkraft von Ländern und Ge­meinden überlassen werden. Weitere Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung mit der Unterstützung des Bundes sind dafür dringende Voraussetzung und dürfen da­her auch nicht ausgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Bundeszuschuss zum Ausbau des insti­tutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie zur frühen sprachlichen Förderung in ins­titutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Mio. Euro jährlich bis zum Ende der Legislaturperiode fortzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der bis­herigen Höhe des Mehrkindzuschlags

eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011

Ein Viertel aller Studierenden schrammt derzeit an der Armutsgrenze. Dies geht aus der Studierenden Sozialerhebung 2009 hervor. Kürzungen bei der Familienbeihilfe werden diese Gruppe vergrößern.

Neben der verkürzten Bezugsdauer der Familienbeihilfe wird den Familien mit drei oder mehr Kindern der Mehrkindzuschlag gekürzt. Dieser Stand beträgt bislang mo­natlich 36,40 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Voraussetzung für den Bezug ist ein maximales Familieneinkommen (2009) von 55.000 Euro pro Jahr. Der Mehr­kindzuschlag wird nun von 36,40 Euro auf 20 Euro gekürzt. Damit erspart sich die Re­gierung 26,1 Millionen Euro ab 2011.

 


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