Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 363

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Wenn Sie, Frau Glawischnig, sagen, in dem Zusammenhang schmerzt die Familien das Argument der Steuerlast, dann ist nicht das Argument schmerzvoll, schmerzvoll ist die Steuerlast! Was wir tun, ist, die Steuerlast und die Schuldenlast, die auf diesem gan­zen Problem liegt, entsprechend zu beheben, und wenn die Schulden weg sind, haben wir eine größere Handlungsfähigkeit. (Beifall bei der ÖVP.) – Daher nehmen wir in dem Bereich zurück.

Wir haben die Übergangsfrist im Bereich 26 bis 24 Jahre verlängert, und in dem Zu­sammenhang muss ich auch sagen, die Verlängerung der Übergangsfrist betrifft jeden, der eine Wohnung gemietet hat. Er kann die Förderungen bis 1. Juli zu den alten Bedin­gungen haben.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der meines Erachtens wesentlich ist: 900 000 von 1,8 Millionen Bezugsberechtigten im Familienbeihilfenbereich erfahren keinerlei Ein­schränkung! Also in diesem Bereich davon zu sprechen, das System würde ruiniert wer­den, das entspricht nicht der Realität.

Was aber die Frage für die Zukunft anlangt, wenn wir schon darüber diskutieren, wie es weitergeht, möchte ich drei Punkte ansprechen.

Der eine ist von Ihnen mehrfach erwähnt worden, nämlich wir würden vom Ende der Familienpolitik oder von einer Kehrtwende sprechen. – Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal die Familienförderungen von Bund und Ländern betrachten, die steuerli­chen Bedingungen, dann erkennen Sie bis zu 30 gleiche, teilweise unterschiedliche Förderungen und Steuerbegünstigungen. Daher ist es meines Erachtens notwendig, die Treffsicherheit des Systems, die Begünstigung in dem Sinne so auszurichten, dass jedes Kind gleich profitiert. Warum soll es in Kärnten – teilweise auf Schuldenbasis, muss ich dazusagen – eine andere Förderung geben als in anderen Bundesländern? Das gehört treffsicherer gemacht.

Zweiter Punkt: Kinderbetreuung, Anschlussfinanzierung; auch dazu die Fakten, Frau Glawischnig. Wir haben eine 15a-Vereinbarung, und die läuft im Jahr 2010 aus. (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Musiol.) Frau Musiol, wenn es heißt, dass wir evaluieren, so steht das in der Vereinbarung drin. Der Bund hat die Vereinbarung auf Punkt, auf Cent und Euro eingehalten, aber die anderen haben zum Teil noch keine Abrechnungen vor­gelegt, gar nichts. Vier Bundesländer haben diese Aufgabe erledigt, fünf Bundesländer nicht. Daher ist es notwendig, zu evaluieren, und dann wird es eine Anschlussför­derung geben. Aber ich sage Ihnen auch: Das ist ein Thema der Länder, das ist eine Sachleistung. Der Bund ist Multiplikator, um die Barcelona-Ziele zu erreichen.

Dritter Punkt, wenn wir von Familie reden, sind die Studenten. Mir ist aufgefallen, dass viele Studenten gar nicht so heftig protestiert haben, weil offensichtlich teilweise die Familienbeihilfe bei den Eltern verbleibt, nicht überall weitergegeben wird. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Deswegen hinterfrage ich das Modell!) Jetzt mag es sein – und da beziehe ich mich auf einen hier eingebrachten Entschließungsantrag –, dass ei­nige Studenten das „Hotel Mama“ bis zum 50. Lebensjahr beanspruchen, aber die Wirklichkeit schaut doch so aus, dass viele Studenten ganz allein oder mit anderen Kollegen zusammen und nicht mehr zu Hause wohnen. Daher ist eine Überlegung: Sollten wir nicht andere Systeme in Betracht ziehen und beispielsweise die Familien­beihilfe direkt an die Studenten ausbezahlen? Dazu gibt es sogar einen Entschlie­ßungsantrag im Nationalrat. Das ist natürlich auch mit Nachteilen verbunden, wenn Sie ja sagen. Dann gibt es nämlich möglicherweise nicht mehr die Förderung für mehrere Kinder oder die Begünstigung bei der Altersgrenze, weil das Kind ja nicht mehr im ge­meinsamen Haushalt lebt. Daher muss man das auch von den steuerlichen Gegeben­heiten her betrachten und vielleicht eine entsprechende Umstellung vornehmen.

Zusammengefasst: Es gibt aus unserer Sicht eine Fortsetzung der Anschlussfinanzie­rung, und keine Einstellung. Es gibt eine Überprüfung der Treffsicherheit, das ist drin-


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