Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 418

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Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.) (Unter­gliederung UG 25)

In der geltenden 15a Vereinbarung zur Kinderbetreuung zwischen Bund und Ländern werden drei klare Zielsetzungen angegeben. Die erste lautet, dass nach dem Barce­lona-Ziel der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem regionalen Bedarf entsprechend für 33% der Unter-Drei-Jährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen sollen. Der aktuelle Öster­reich-Durchschnitt liegt laut Statistik Austria bei 15,8%. Vom Barcelona-Ziel der EU ist Österreich damit noch weit entfernt. Zwar zeigen die Bemühungen des Bundes und der Länder positive Effekte, die von der Statistik Austria erfasst wurden: „Die Zahl der in Österreichs Kindertagesheimen betreuten Kinder im typischen Kindergartenalter von drei bis fünf Jahren ist im Vorjahresvergleich um knapp 4.000 auf insgesamt 214.000 gestiegen. Auch bei den 0- bis 2-Jährigen gab es nach Berechnungen der Statistik Austria gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von knapp 4.000 betreuten Kindern auf insgesamt 36.800.“[1] Laut einer Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrts­politik fehlen aber selbst bei gegebenen sinkenden Bevölkerungszahlen bis 2015 mit Blick auf das Barcelona-Ziel der EU immer noch rund 47.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren.

Die zweite Zielsetzung will Kinder, die über mangelnde Deutsch-Kenntnisse verfügen, in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen so fördern, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen möglichst beherrschen. Die Sprachstandfeststellung des Instituts für Bildungsforschung zeigt, dass drei Viertel der 5-jährigen Kinder (76%) ein altersadäquates Sprachniveau in Deutsch aufweisen und keine spezielle Förderung im sprachlichen Bereich benötigen. Jedes vierte Kind (23%) würde aber 15 Monate vor Schuleintritt sprachlichen Förderbedarf und spezielle Unterstützung bei der Sprachaneignung brauchen. Betrachtet man die Sprachbeherr­schung hinsichtlich der Erstsprache so stellt das BIFIE fest, dass 10% der Kinder mit Deutsch als Erstsprache Förderbedarf haben, von den Kindern mit Deutsch als Zweit­sprache jedoch deutlich mehr als die Hälfte (59%) Unterstützung bei der Aneignung der deutschen Sprache benötigen.[2]

Für Kinder, die keinen Kindergartenplatz haben, kommt das BIFIE hinsichtlich der Sprachkompetenz zu folgendem Ergebnis: „Die Situation für Kinder ohne Kindergar­tenplatz ist besonders problematisch: von ihnen braucht jedes zweite Kind intensive Förderung der Sprachkompetenz. Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, die keinen Kindergarten besuchen, werden den sprachlichen Anforderungen in Deutsch nicht gerecht. 80% von ihnen haben Förderbedarf im Deutschen, spezielle Fördermaß­nahmen im Jahr vor Schuleintritt könnten ihre Startbedingungen verbessern.“

Mit der dritten Zielsetzung schließlich soll ein Bildungsplan, fokussiert auf Inhalte der frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, ins­besondere zur Verbesserung des Übergangs von diesen zur Volksschule und deren Kooperation geschaffen werden. Dieser Plan liegt vor und macht deutlich, wie notwen­dig die Weiterführung des Ausbaus des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ist.

Da mit der Abrechnung des Bundeszuschusses gemäß Artikel 14 der 15a-Vereinba­rung diese für die Länder außer Kraft tritt, und die festgeschriebenen Ziele noch nicht erreicht sind, erscheint die Fortführung der eingeleiteten Maßnahmen sinnvoll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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