eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, am 22. Dezember 2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.) (Untergliederung UG 25)
Über die gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen die Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt. Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen.
Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Eltern von zwei Kindern investieren demnach allein in den monetären Unterhalt bis zur Volljährigkeit über eine Viertelmillion Euro. Hinzu kommen die Unterhalts- und Ausbildungskosten für volljährige Kinder sowie Einkommensausfälle und deutlich geringere Rentenansprüche durch den teilweisen Verzicht auf Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung.
Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes unter der damaligen Bundesregierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe, trotz Einführung der 13. Familienbeihilfezahlung, 13%.
Im Gegensatz zu den Pensionen bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Angesichts einer Inflationsrate seit 2000 von 20% wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Familienleistungen immer augenscheinlicher. Angepasste Familienleistungen stärken nicht zu letzt die Kaufkraft der Familien und damit die österreichische Wirtschaft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes, der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2011
eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, am 22. Dezember 2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das
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