sind es, die die österreichischen Familien gratis für die Gesellschaft bringen, und 80 Prozent dieser Familienarbeit wird von Frauen geleistet.
Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurde dieses nicht evaluiert. Der Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe und das Pflegegeld erfuhren eine einmalige Erhöhung. Das macht aber bei Weitem den Wertverlust nicht wett: 18 Prozent Wertverlust beim Kinderbetreuungsgeld, 13 Prozent Wertverlust bei der Familienbeihilfe – und das trotz Einführung der 13. Familienbeihilfe, die nun ja partiell dem Sparwahn zum Opfer gefallen ist. (Beifall beim BZÖ.)
Wir vom BZÖ setzen uns nach wie vor für die Familien ein, wir sind die Familienpartei, wir haben das in der Vergangenheit gemacht und wir werden das in Zukunft machen. Wir haben auch die Zukunft in unserem Namen, nämlich im „Bündnis Zukunft Österreich“.
Ich darf abschließend in diesem Zusammenhang folgende Anträge einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes, der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2011
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um eine Weiterführung der bestehenden 15a-Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots im Jahr 2011 sicherzustellen, damit die Umsetzung der ursprünglich formulierten Ziele vollständig gewährleistet werden kann.“
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Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)
13.05
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Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen
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