Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 419

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um eine Weiter­führung der bestehenden 15a Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbe­treuungsangebots im Jahr 2011 sicherzustellen, damit die Umsetzung der ursprünglich formulierten Ziele vollständig gewährleistet werden kann.“

[1] Presseaussendung Statistik Austria Februar 2010

[2] http://www.bifie.at/presseinformation-zur-sprachstandsfeststellung

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt noch zwei Redner der Fraktion des BZÖ, die sich zu Wort gemeldet haben, aber Ihre gesamte Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt – die in der Präsidiale verein­bart wurde – ist zur Gänze konsumiert, sodass keine Restredezeit mehr übrig ist, und daher kann ich Sie gemäß allen Vereinbarungen nicht aufrufen. Es tut mir leid, aber das ist die Vereinbarung. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir schenken es der Staatsse­kretärin!  Abg. Grosz: Wir sind ja nicht mehr in der Fernsehübertragung! Abg. Mag. Stadler: Es zählt die Geschäftsordnung, Herr Präsident!)

Wir haben für diesen Tagesordnungspunkt einen Präsidialbeschluss und auch eine Klub­direktorenvereinbarung mit der Festlegung der Redezeiten pro Tagesordnungsblock ge­habt, und die ist konsumiert. Diese war mit 41 Minuten für jede Fraktion vereinbart, und die ist entsprechend konsumiert.

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.06.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Es ist für den ganzen Tag für unsere Fraktion eine Redezeit von 84 Minuten ver­einbart: in der Fernsehzeit 41 Minuten, und jetzt haben wir noch 43 Minuten zur Verfü­gung. Genau um das geht es: Wenn man jetzt außerhalb der Fernsehzeit, zu welchem Kapitel auch immer, spricht, so ist das in die Gesamtredezeit einzurechnen. (Beifall beim BZÖ. Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Dolinschek, da muss ich Ihnen recht ge­ben, es geht zulasten der Redezeit zu den anderen Tagesordnungspunkten, außerhalb der Fernsehzeit.

Dann rufe ich Herrn Abgeordneten Grosz auf. Wie viele Minuten soll ich Ihnen ein­stellen? – 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: Es geht ja doch, Herr Präsident!)

 


13.07.38

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Unsere Fraktion hätte die 41 Minuten gerne der Frau Staatssekretärin als Redezeit eingeräumt. – Selbst­verständlich, damit sie sich dem Haus erklären kann. Ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister Mitterlehner, mitteilen, dass sich selbstverständlich auch die Frau Staats­sekretärin jetzt, unabhängig von Redezeitbeschränkungen in der ORF-Übertragungszeit, zu Wort melden kann.

Sie können jetzt 20, 30, 40 Minuten reden! – Und, Frau Staatssekretärin, das wollen wir auch von Ihnen, denn wie lange sind Sie jetzt Staatssekretärin? Eineinhalb, zwei Monate? (Staatssekretärin Mag. Remler: Nein!) Wenn Sie nicht einmal das wissen, dann wird es sehr gefährlich. (Abg. Ing. Westenthaler: Seit sie 15 000 € kriegt!) Sie sind


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite