Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jannach, Linder, Doppler, Hackl, Riemer und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50.000 Euro pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.), Untergliederung 42 - Land- Forst und Wasserwirtschaft, in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 22. Dezember 2010
Die derzeitige Diskussion im Zuge der Budgetverhandlungen 2011 über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013, sollte zu einer gerechteren Verteilung der Agrarförderungen auf die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe führen.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Förderungen und Unterstützungen nach der Größe des Betriebes bzw. nach der Anzahl der am Hof gehaltenen Tiere.
Je mehr Fläche ein Betrieb bewirtschaftet bzw. je mehr Vieh gehalten werden, desto höher ist die Subvention.
Laut Transparenzdatenbank erhalten lediglich
798 Betriebe über 100.000 Euro (das sind 0,5 % der Betriebe)
3591 Betriebe zwischen 50.000 und 100.000 Euro (das sind 2,5 % der Betriebe)
20.361 Betriebe zwischen 20.000 und 50.000 Euro (das sind 14 % der Betriebe)
33.372 Betriebe zwischen 10.000 und 20.000 Euro (das sind 23 % der Betriebe)
30.255 Betriebe zwischen 5.000 und 10.000 Euro (das sind 21 % der Betriebe) und
56.738 Betriebe unter 5.000 Euro (das sind 39 % der Betriebe)
Diese Aufstellung zeigt schon deutlich die ungerechte Verteilung der Unterstützungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sollten sich daher nach der Anzahl der Arbeitskräfte am Bauernhof richten und es sollte zudem eine Förderobergrenze von 50.000 Euro pro Betrieb und Jahr eingeführt werden.
Zudem sollten Agrarförderungen den "echten Bauern" zugutekommen, d. h. Förderungen, die dem europäischen und österreichischen Agrarbudget zugerechnet werden, sollten ausschließlich bei den "echten Bauern" ankommen.
Derzeit sind es insbesondere die großen Industriefirmen und Handelsketten oder die öffentlichen Körperschaften, wie Kammern, Landesregierungen, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer und ähnliche, welche mehrere 100.000 Euro an Förderungen aus dem Agrarbudget kassieren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
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