Die Kosten der Unternehmer aufgrund staatlicher Informationsverpflichtungen belaufen sich mittlerweile auf über 8 Mrd. Euro jährlich. Dieser tägliche Bürokratiewahn verursacht beispielsweise bei Kleinbetrieben (bis 10 Mitarbeitern) Kosten von 3.750 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Bürokratie kostet Geld, verhindert Investitionen, fördert Schwarzarbeit und kostet bereits in jedem dritten Betrieb auch neue Jobs, da laut aktuellen Umfragen 38 Prozent der Kleinunternehmer mehr Personal einstellen würden, wenn die Bürokratieschraube gelockert wird.
Für den Abbau von Bürokratie gibt es unzählige Beispiele. Einige seien hier erwähnt: Streichung der Veröffentlichungsverpflichtung in der Wiener Zeitung, Abbau der Statistikflut (Eurostat, Interstat), Verfahrensvereinfachungen z. B. Abgabenverfahrensrecht, Vereinfachung durch Vereinheitlichung des Lohnbegriffes und damit einhergehend der Lohnverrechnung, stärkere Vernetzung der Behörden, usw.
Neben einer Staats- und Verfassungsreform, die eine effiziente Verwaltung schaffen soll, sind auch noch in anderen Rechtsmaterien (Anlagenrecht, Bau- und Raumordnung, Gewerbeordnung, usw.) Erneuerungen und Vereinfachungen bzw. Vereinheitlichungen herbeizuführen. Des Weiteren sind auch Eigenregieleistungen des Staates (z. B. Abfallverbände, Straßenmeistereien, Bauhöfe, Gärtnereien) - insbesondere der Kommunen - abzubauen bzw. gänzlich zu privatisieren.
Durch eine effektive Verwaltungsvereinfachung, die einen merklichen Bürokratieabbau mit sich bringt, könnten unsere heimischen Wirtschaftstreibenden massiv entlastet werden, ohne dabei an der Steuerschraube zu drehen.
Vereinfachungen der Lohnverrechnung: Allein die Tatsache, dass die Lohnsteuerrichtlinien als „Auslegungsbehelf“ zum Einkommensteuergesetz rd. 1.300 Punkte umfasst, ist unzumutbar und untragbar. Die Straffung der rechtlichen Bestimmungen ist daher unumgänglich. Langfristiges Ziel sollte sein, dass jeder Arbeitnehmer selbst seine Veranlagung beim Finanzamt durchführt und der Arbeitgeber von der Lohnberechnung entlastet wird.
Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen: Im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie bei den Gemeindeabgaben müssen Vereinheitlichungen stattfinden. Eine Reduktion der über 100 Bemessungsgrundlagen auf möglichst wenige ist anzustreben.
Steuern und Abgaben
Lohnnebenkostensenkung: Die hohe Abgabenbelastung des Faktors Arbeit stellt ein Hemmnis für die Beschäftigung dar und führt zu einem Ausweichen in Schwarzarbeit, geringfügige Beschäftigung und Schein-Selbständigkeit. Die Abgabenbelastung des Faktors Arbeit (ohne Einkommenssteuer) beträgt in Österreich rd. 17,5% des BIP und liegt somit um 4 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt. Gemessen an der Lohn- und Gehaltssumme beträgt die Abgabenbelastung 42%, um 9 Prozentpunkte höher als in der EU. Zur Entlastung könnten IESG- und AUVA-Beitrag gesenkt werden.
Änderung der Abschreibungszeiten: Abschreibungen für schnelllebige Wirtschaftsgüter (PKW, EDV-Anlagen, ...) müssen an die reale Nutzungsdauer angepasst werden.
Betrieblich genutzte Fahrzeuge: Im Bereich der betrieblich genutzten Fahrzeuge sollte die Vorsteuerabzugsfähigkeit nicht nur auf die Fiskal-PKWs beschränkt werden.
Bagatellsteuern: Nur dort wo der Staat eine Leistung erbringt, sollen Steuern und Abgaben eingehoben werden – Äquivalenzprinzip! Daher sind Bestandsgebühren (Miet- u. Versicherungsvertrag), Gesellschaftssteuer, Feuerschutzsteuer, Bodenwertabgabe und Werbesteuer ersatzlos zu streichen.
Finnisches Modell: In Finnland sind Ausgaben für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar – und somit deutlich günstiger. Dadurch entstanden rd. 8.000 neue permanente Arbeitsplätze zu marktgerechten Bedingungen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite