reich so hoch besteuert und dadurch auch behindert und geschädigt werden, ebenso die ganze Argumentation rund um die Arbeitsplätze und von mir aus auch bei den selbständigen Einkommen – es geht ja nicht nur um die ArbeitnehmerInnen –, während ein Erbe, also ein mitunter auch sehr hohes arbeitsloses Einkommen, steuerfrei sein soll. Das ist mit einem christlich-sozialen Verständnis, aber auch mit dem Leistungsprinzip überhaupt nicht vereinbar. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)
Sie müssen halt einmal einsehen, dass wir das aus der Perspektive des Erben betrachten. Man kann ja auch viel gewinnen. Man steuert ja nicht nur drauf los, um jemandem zu schaden, sondern man steuert damit das System um, und man kann dort entsprechende Steuernachlässe geben, wo das durchaus vernünftig ist, worüber wir uns sofort wieder einig werden könnten. Aber so viel Zeit ist jetzt gar nicht, um Ihre Widerborstigkeit zu durchbrechen, weil Sie einfach Ihrer Kampagne treu bleiben. Manchmal erzählen Sie es sich so lange, bis Einzelne von Ihnen das wirklich glauben. Als wir neulich Gelegenheit gehabt haben, uns im Budgetausschuss diesbezüglich einmal eine Spur eingehender zu unterhalten, haben Sie zum Schluss selbst alle genickt. So war es doch, und Sie haben zu Recht genickt! Aber es wird noch ein bisschen Zeit brauchen, dann werden Sie auch hier Ihren Widerstand aufgeben müssen. (Beifall bei den Grünen.)
Ansonsten wäre es natürlich schon verlockend, sich bei der Untergliederung Finanzausgleich einmal ein bisschen darüber zu unterhalten, was denn mit dem Geld geschieht, für das im Wesentlichen die Bundesregierung, von mir aus der Nationalrat als Ganzes oder in der Mehrheit jedenfalls, Bundesorgane der Republik, wenn man so sagen will, die Verantwortung tragen, was denn mit dem Geld geschieht, für das auch Sie, Herr Kollege Stummvoll, die Verantwortung übernehmen müssen, was Höhe und Ausgestaltung betrifft – gerade haben wir es ja diskutiert –, was dann mit dem Geld, das wir an die Länder und Gemeinden – lassen wir die Gemeinden einmal weg – überweisen, dort passiert.
Es liegt in den Ländern wirklich im Argen. Deshalb wäre hier eigentlich der richtige Platz, noch einmal diese ganze organisierte Reformverweigerung der Landeshauptleute zu besprechen, damit da endlich einmal etwas weitergeht. So hängen die Dinge nämlich wirklich zusammen.
Ich frage mich, wie lange es noch brauchen wird, bis wir etwa diese Bezirksschulinspektoren los sind. Selbst wenn man die Bildungsdirektionen, die in diesen alternativen Konzepten dem gegenübergestellt werden, auf Landesebene einrichtet – vermutlich wird man da nicht rauskommen, das neunmal zu machen –, kommt man im Nettoeffekt, denn die kosten natürlich auch etwas, wir haben es seriös gerechnet, immer noch auf 40 bis 50 Millionen € Ersparnis im Jahr, ohne dass da irgendetwas Besonderes verloren ginge. Ich glaube, da würde sogar noch viel gewonnen werden, und billiger wäre es auch noch.
Aber Sie wissen ganz genau, dass das einerseits im halbideologischen, aber andererseits auch im machtpolitischen Streit und Kampf, den die Landeshauptleute oder Einzelne davon im Besonderen führen, untergeht. Die Frage ist: Wie lange können wir uns so etwas noch leisten? Insofern wäre ja eigentlich die Frage bei der Untergliederung 44: Wie lange wollen wir uns noch reformresistente Landeshauptleute leisten? Das ist der Punkt. Das sollten Sie beantworten, Herr Staatssekretär. Das wäre einmal ein Beitrag, um hier voranzukommen.
Lassen wir das mit dem Bankenpaket weg. Das wäre ja in der Untergliederung 46 wunderbar zu zelebrieren. Es ist vielleicht gar nicht so sehr das Problem, dass dort Eigenkapital drinnen ist, wenn entsprechende Renditen zurückkommen. Das Problem ist ein anderes: Wenn wir das Geld im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria nicht ent-
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