Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 488

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Für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.235,28 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 % (Aus­nahme beispielsweise für Pensionisten), der die jetzigen Abgaben für Sozialversiche­rung und Lohnsteuer (ab 10.000 bzw. 11.000 Euro Jahresbruttoeinkommen) ersetzt.

Ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.235,29 Euro ist eine Flat-Tax-Einheitsabga­be statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer- sowie der Sozialversicherungsbei­träge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die Flat-Tax in der ein­heitlichen Höhe von 44 Prozent abzuziehen sind.

Der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf ca. 1.000 Euro/Jahr bzw. € 85/pro Monat er­höht.

Der Alleinverdienerabsetzbetrages wird um ca. 100 Euro erhöht.

Alle Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.300 Euro absetzbar, wobei dies analog zum Bezug der Familienbeihilfe erfolgt, d. h. der Familienbeihilfe beziehende Elternteil soll die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen können.

Die Familienbeihilfe ist entsprechend dem Verbraucherpreisindex in jedem Jahr zu va­lorisieren.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung erfolgt eine rechtsformneutrale Unterneh­mensbesteuerung, indem alle Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d. h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.

Die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selb­ständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst.

Einführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unter­nehmen wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMU´s, Steuergut­schriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen.

Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bereiche wie beispielsweise Blaulichtorga­nisationen, Umwelt-, Natur- oder Tierschutz.

Totalreform der lohsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken und

Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines ein­heitliches Sozialversicherungssystems zur dringend erforderlichen Vereinfachung im Bereich der Verwaltung.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Mol­terer. – Bitte.

 


16.34.12

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Budgetdebatte des heurigen Jahres, das ist ja keine Überra­schung, steht im Zeichen der Folge der größten Wirtschaftskrise, die die Welt, die Eu­ropa und Österreich seit vielen Jahrzehnten erlebt haben. Es war für uns vollkommen klar, und zwar für alle, Regierung und Opposition, dass wir auf diese Wirtschaftskrise in


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