Die Reformen im Gesundheitswesen wurden angesprochen, im Schulwesen ebenso, und letztlich geht es auch darum, die Steuergesetze so zu machen, dass sie für den Bürger verständlich und einfach vollziehbar sind.
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Ich ersuche Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag, ebenso um Zustimmung zu den weit über hundert anderen Anträgen des BZÖ, denn wir wollen Reformen statt Stillstand, wir wollen Entlastung statt hohen Steuern, und wir wollen einen schlanken, bürgernahen Staat statt einer Verwaltungsbürokratie.
Diese Anträge werden letztlich zur Nagelprobe für diese Regierung werden. Es geht nicht darum, ob die Opposition hier knapp unterliegt, es geht darum, ob dieses Land eine Zukunft hat. Auch wenn Sie sich freuen, wenn wir die Anträge knapp nicht durch-bringen, letztlich ist das dann ein Misserfolg, eine Missachtung der Interessen der Bürger, der Studenten, der Familien, der Pendler, der Behinderten und daher ein schlechter Erfolg für dieses Land, wenn Sie diese Abstimmung nicht mittragen. – Daher ersuche ich Sie, unsere Anträge zu unterstützen. (Beifall beim BZÖ.)
16.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich sage es jetzt noch einmal, denn das ärgert mich jetzt ein bisschen: Ich verstehe Ihre Ausführungen dahin gehend, dass Sie das Ersuchen an mich gestellt haben, den Antrag zur Verteilung zu bringen. (Abg. Mag. Widmann: Bitte, Frau Präsidentin, das wurde bereits vorab durchgeführt!)
Ich ersuche darum, sich § 53 Abs. 4 GOG wirklich einmal genau anzuschauen!
Ich lasse den Antrag auch vervielfältigen und zur Verteilung bringen, und er steht damit auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar, Mag. Widmann, Grosz Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau.
eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, am 22. Dezember 2010 im Zuge der Debatte zu TOP 1, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (980 d.B.):
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2011 (Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011) samt Anlagen (1044 d.B.)
(Untergliederung UG 16)
Der Rechnungshof versucht laufend, seine Erfahrungen und Positionen in den mittlerweile ins Stocken geratenen Verfassungs- und Verwaltungsreformprozess einzubringen und liefert mit jeder seiner Prüfungen einen Mosaikstein zur Reform der öffentlichen Verwaltung.
Trotz der zahlreichen positiven Auswirkungen der in den Jahren 2000 bis 2006 bereits umgesetzten Verwaltungsreformmaßnahmen (allein zwischen 2000 und 2004 erzielten Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen Einsparungen des Bundes von rund 4,1 Mrd. €) sind weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen unbedingt erforderlich, welche dazu beitragen könnten nachhaltige Entlastungen der Bevölkerung zu ermöglichen.
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