Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich dringend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:
eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;
Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzesbestimmungen (z. B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);
Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;
Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung ( z. B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);
Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z. B. Reduzierung der vielfältigen und intransparenten Transferströme);
Zielgerichtete Personalreduktion;
Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;
Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z. B. Kosten- und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);
Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haushaltsrechtsreform (z. B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorientierte Budgetierung);
Straffung der Behördenorganisation (z. B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der Überwachungsorgane „Blaukappen“ und „Weißkappen“ der Stadt Wien);
Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z. B. verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und Universitäten);
Verstärkte Bürgerorientierung (z. B. Ausbau von One-Stop-Shops);
Weiterer Ausbau von E-Government (z. B. im Rahmen von Finanz-Online);
Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung von Verfahren (z. B. im Bereich des Asylwesens);
Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z. B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen);
Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden;
Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z. B. durch eine gemeinsame Aufgabenbesorgung in Verwaltungsclustern);
Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z. B. beim Einsatz externer Berater);
Ausgliederungen;
Reform des Gesundheitswesens (z. B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Standortstruktur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);
Reform des Schulwesens (z. B. Zusammenlegung von Klein- und Kleinstschulen, effizientere Gestaltung der Schulaufsicht);
Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z. B. Festlegung quantifizierbarer Förderungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehrfachförderungen);
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