Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 495

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Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich drin­gend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:

eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;

Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzesbestim­mungen (z. B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);

Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;

Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung ( z. B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);

Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z. B. Reduzierung der viel­fältigen und intransparenten Transferströme);

Zielgerichtete Personalreduktion;

Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;

Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z. B. Kosten- und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);

Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haus­haltsrechtsreform (z. B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorien­tierte Budgetierung);

Straffung der Behördenorganisation (z. B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der Überwachungsorgane „Blaukappen“ und „Weißkappen“ der Stadt Wien);

Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z. B. ver­stärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwi­schen BMWF und Universitäten);

Verstärkte Bürgerorientierung (z. B. Ausbau von One-Stop-Shops);

Weiterer Ausbau von E-Government (z. B. im Rahmen von Finanz-Online);

Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Ab­wicklung von Verfahren (z. B. im Bereich des Asylwesens);

Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z. B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen);

Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemeinden;

Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z. B. durch eine gemeinsame Auf­gabenbesorgung in Verwaltungsclustern);

Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z. B. beim Einsatz externer Berater);

Ausgliederungen;

Reform des Gesundheitswesens (z. B. Abbau von Akutbetten, Verbesserung der Stand­ortstruktur, Neuregelung der Krankenanstaltenfinanzierung);

Reform des Schulwesens (z. B. Zusammenlegung von Klein- und Kleinstschulen, effi­zientere Gestaltung der Schulaufsicht);

Effizientere Gestaltung des Förderungswesens (z. B. Festlegung quantifizierbarer För­derungsziele, Vermeidung von überschneidenden Förderungsbereichen und von Mehr­fachförderungen);

 


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