Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 496

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Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung „grauer Finanzschul­den“);

Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z. B. durch Einfüh­rung von „Claim Management“);

Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z. B. Umstellung auf Subjektför­derung; verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden);

Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch Ausweitung der Prüfungszuständig­keiten der Rechnungshöfe.

Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. €. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Refor­men im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrecht­licher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Re­form der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).

Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform, zum Bürokratieabbau und zur massiven steuerlichen Entlas­tung der Bevölkerung nachstehende Maßnahmen umzusetzen:

Zusammenführung der Kompetenzen von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundes­kartellanwalt

Abstimmung der Aktivitäten zwischen Bundeswettbewerbsbehörde und Regulatoren - Vermeidung von Parallelaktivitäten bei der Marktbeobachtung

Erreichung einer tatsächlichen Personaleinsparung durch Ausgliederungen von Ver­waltungstätigkeiten durch die Verwendung der im Ressort verbliebenen Mitarbeiter auf freien Planstellen (Beispiel Verwendung der Buchhaltungsbediensteten nach Ausglie­derung der Buchhaltungsagentur)

Transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs und Einbeziehung der nicht unbe­deutenden steuerlichen Gebarung der Gebietskörperschaften in die rechnerischen Über­legungen über die Aufteilung der öffentlichen Mittel

Aufhebung des Instruments der Selbstträgerschaft und Einbeziehung der finanziellen Folgen in die Finanzausgleichsverhandlungen

Einfachere, klarere und überschaubarere Gestaltung des für die Abgabenverwaltung schwer zu vollziehenden und für den betroffenen Bürger kaum mehr durchschaubaren Steuerrechts; Konzentration auf Abgaben, deren Erhebungsaufwand sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Abgabenverwaltung möglichst gering ist

Veränderung des Organisationsaufbaus, Verflachung des Strukturen und Reduzierung sowohl der Anzahl der Abteilungen als auch der Anzahl der Führungskräfte um rund die Hälfte

Neuausrichtung der strategischen Zielsetzung und möglichst konkrete, messbare und ambitionierte Gestaltung der fachbezogenen Ziele

Optimierung der Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften, z. B. durch Änderung der Veranlagungsformen oder Optimierung der Immobilienvermietung am Beispiel der IG Invest Immobilen GmbH

 


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