Nachhaltige Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Vermeidung „grauer Finanzschulden“);
Verbesserte Abwicklung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand (z. B. durch Einführung von „Claim Management“);
Wohnbauförderung und Siedlungswasserwirtschaft (z. B. Umstellung auf Subjektförderung; verstärkter Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden);
Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch Ausweitung der Prüfungszuständigkeiten der Rechnungshöfe.
Allein aus den 206 Vorschlägen des Rechnungshofes die bisher noch nicht oder nicht ausreichend aufgegriffen wurden, ergibt sich ein geschätztes Einsparungsvolumen von rund 1 Mrd. €. Dies ohne Berücksichtigung der Einsparungsmöglichkeiten durch Reformen im Gesundheitsbereich, der Abwehr der finanziellen Auswirkungen pensionsrechtlicher Maßnahmen für den Bund im Bereich der ÖBB (1,2 Mrd. €) sowie durch eine Reform der Wohnbauförderung (bis zu 1 Mrd. €).
Alle Empfehlungen nützen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform, zum Bürokratieabbau und zur massiven steuerlichen Entlastung der Bevölkerung nachstehende Maßnahmen umzusetzen:
Zusammenführung der Kompetenzen von Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt
Abstimmung der Aktivitäten zwischen Bundeswettbewerbsbehörde und Regulatoren - Vermeidung von Parallelaktivitäten bei der Marktbeobachtung
Erreichung einer tatsächlichen Personaleinsparung durch Ausgliederungen von Verwaltungstätigkeiten durch die Verwendung der im Ressort verbliebenen Mitarbeiter auf freien Planstellen (Beispiel Verwendung der Buchhaltungsbediensteten nach Ausgliederung der Buchhaltungsagentur)
Transparentere Gestaltung des Finanzausgleichs und Einbeziehung der nicht unbedeutenden steuerlichen Gebarung der Gebietskörperschaften in die rechnerischen Überlegungen über die Aufteilung der öffentlichen Mittel
Aufhebung des Instruments der Selbstträgerschaft und Einbeziehung der finanziellen Folgen in die Finanzausgleichsverhandlungen
Einfachere, klarere und überschaubarere Gestaltung des für die Abgabenverwaltung schwer zu vollziehenden und für den betroffenen Bürger kaum mehr durchschaubaren Steuerrechts; Konzentration auf Abgaben, deren Erhebungsaufwand sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Abgabenverwaltung möglichst gering ist
Veränderung des Organisationsaufbaus, Verflachung des Strukturen und Reduzierung sowohl der Anzahl der Abteilungen als auch der Anzahl der Führungskräfte um rund die Hälfte
Neuausrichtung der strategischen Zielsetzung und möglichst konkrete, messbare und ambitionierte Gestaltung der fachbezogenen Ziele
Optimierung der Geschäftstätigkeit von Tochtergesellschaften, z. B. durch Änderung der Veranlagungsformen oder Optimierung der Immobilienvermietung am Beispiel der IG Invest Immobilen GmbH
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