Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 90

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Ich erwarte diese Fairness in der Auseinandersetzung auch von Ihnen. Sie erwarten das von uns zu Recht; ich auch von Ihnen. Manches, was Sie gesagt haben, stimmt einfach nicht.

Fragen wir einmal: Was würde es bedeuten, wenn wir wirklich tel quel, wortwörtlich alles von der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt hätten? Meine Damen und Her­ren, das müssen Sie wissen! – Es hätte beispielsweise bedeutet, dass wir im Artikel 20 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention einen Verweis auf islamisches Recht haben.

Ich, wir wollen das nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist jetzt polemisch!)

Die österreichische Rechtsordnung gilt und keine andere, meine Damen und Herren! Hätten wir das wortwörtlich umgesetzt – ich lese Ihnen das vor, Frau Kollegin Glawischnig, damit das auch alle wissen –, dann wäre beispielsweise der Artikel 38 der UN-Kinderrechtskonvention österreichisches Verfassungsrecht. Wissen Sie, was da drinnen steht? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schutz vor bewaffneten ...!) – Da steht drinnen, dass es möglich wäre, dass Kinder ab 15 zu militärischen Einsätzen einberufen werden könnten.

Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, dieses Signal ist daher fatal, dass Sie wider besseres Wissen – Sie sind Juristin (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine absolut un­seriöse Diskussion! Sie reden von Fairness? Das ist ja das Letzte!) – hier einfach völlig falsche Informationen geben.

Meine Damen und Herren! Was würde es bedeuten, wenn wir etwa das Thema Wasser ansprechen? – In Österreich haben wir ja eine ganz lange und klare Tradition: sauberes Wasser für alle. Würden wir die UN-Kinderrechtskonvention eins zu eins anwenden, dann würden wir ein Signal setzen, das diese Selbstverständlichkeit Öster­reichs in Frage stellt.

Wir wollen das nicht.

Wenn Sie beispielsweise sagen, wir hätten beim Recht auf Bildung nicht das Niveau der UN-Kinderrechtskonvention, dann muss ich Ihnen sagen, Sie reden wider besseres Wissen. Warum? – Weil wir seit 1964 in der österreichischen Verfassung das Recht auf Bildung haben und sogar über die UN-Kinderrechtskonvention, meine Damen und Herren, die Pflicht zur Bildung haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... im Grund­rechtekatalog vorgesehen! Ahnungslos!) Würden wir daher die UN-Kinderrechts­konvention umsetzen, würden wir das Sicherheits- und Schutzniveau in Österreich im Bildungsbereich senken.

Wollen Sie das? – Wir nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Quatsch!)

Auch was den Gesetzesvorbehalt betrifft – Frau Kollegin Lueger hat schon darauf hingewiesen –: Der Gesetzesvorbehalt ist eine ganz selbstverständliche Sache der Rechtsordnung, die übrigens auch die UN-Kinderrechtskonvention selbst kennt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Seien Sie ein bisschen seriöser! Herr Kollege Molterer! Sie sind so unseriös!)

Frau Kollegin Glawischnig! Artikel 13 und Artikel 14 – in beiden ist die UN-Kinder­rechtskonvention mit einem Gesetzesvorbehalt ausgestattet. Das, was wir machen, ist ausschließlich, eins zu eins nachzuvollziehen, was die Europäische Menschenrechts­konvention kennt. Der Gesetzesvorbehalt ist daher etwas ganz Selbstverständliches.


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