Ich erwarte diese Fairness in der Auseinandersetzung auch von Ihnen. Sie erwarten das von uns zu Recht; ich auch von Ihnen. Manches, was Sie gesagt haben, stimmt einfach nicht.
Fragen wir einmal: Was würde es bedeuten, wenn wir wirklich tel quel, wortwörtlich alles von der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt hätten? Meine Damen und Herren, das müssen Sie wissen! – Es hätte beispielsweise bedeutet, dass wir im Artikel 20 Abs. 3 der UN-Kinderrechtskonvention einen Verweis auf islamisches Recht haben.
Ich, wir wollen das nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist jetzt polemisch!)
Die österreichische Rechtsordnung gilt und keine andere, meine Damen und Herren! Hätten wir das wortwörtlich umgesetzt – ich lese Ihnen das vor, Frau Kollegin Glawischnig, damit das auch alle wissen –, dann wäre beispielsweise der Artikel 38 der UN-Kinderrechtskonvention österreichisches Verfassungsrecht. Wissen Sie, was da drinnen steht? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schutz vor bewaffneten ...!) – Da steht drinnen, dass es möglich wäre, dass Kinder ab 15 zu militärischen Einsätzen einberufen werden könnten.
Wollen Sie das? – Wir wollen das nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, dieses Signal ist daher fatal, dass Sie wider besseres Wissen – Sie sind Juristin (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine absolut unseriöse Diskussion! Sie reden von Fairness? Das ist ja das Letzte!) – hier einfach völlig falsche Informationen geben.
Meine Damen und Herren! Was würde es bedeuten, wenn wir etwa das Thema Wasser ansprechen? – In Österreich haben wir ja eine ganz lange und klare Tradition: sauberes Wasser für alle. Würden wir die UN-Kinderrechtskonvention eins zu eins anwenden, dann würden wir ein Signal setzen, das diese Selbstverständlichkeit Österreichs in Frage stellt.
Wir wollen das nicht.
Wenn Sie beispielsweise sagen, wir hätten beim Recht auf Bildung nicht das Niveau der UN-Kinderrechtskonvention, dann muss ich Ihnen sagen, Sie reden wider besseres Wissen. Warum? – Weil wir seit 1964 in der österreichischen Verfassung das Recht auf Bildung haben und sogar über die UN-Kinderrechtskonvention, meine Damen und Herren, die Pflicht zur Bildung haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... im Grundrechtekatalog vorgesehen! Ahnungslos!) Würden wir daher die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen, würden wir das Sicherheits- und Schutzniveau in Österreich im Bildungsbereich senken.
Wollen Sie das? – Wir nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Quatsch!)
Auch was den Gesetzesvorbehalt betrifft – Frau Kollegin Lueger hat schon darauf hingewiesen –: Der Gesetzesvorbehalt ist eine ganz selbstverständliche Sache der Rechtsordnung, die übrigens auch die UN-Kinderrechtskonvention selbst kennt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Seien Sie ein bisschen seriöser! Herr Kollege Molterer! Sie sind so unseriös!)
Frau Kollegin Glawischnig! Artikel 13 und Artikel 14 – in beiden ist die UN-Kinderrechtskonvention mit einem Gesetzesvorbehalt ausgestattet. Das, was wir machen, ist ausschließlich, eins zu eins nachzuvollziehen, was die Europäische Menschenrechtskonvention kennt. Der Gesetzesvorbehalt ist daher etwas ganz Selbstverständliches.
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