Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 89

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nicht!) – Der ist geltendes Recht – oder wollen Sie das abstreiten? Und wenn er geltendes Recht ist, gibt es diesbezüglich eine moderne Judikatur.

Heute sagt in der „Kleinen Zeitung“ ein renommierter Verfassungsrechtler, Heinz Mayer, Folgendes:

„Der Verfassungsrechtler Mayer kann allerdings den Protest über den Gesetzes­vorbehalt nicht verstehen. ,Ein Kind, das zu Recht mit seinen Eltern abgeschoben wird, kann nicht sagen: Ich habe wegen der Kinderrechtskonvention ein Recht, in Österreich zu bleiben. Das würde auch dann nicht möglich sein, wenn man auf den Geset­zesvorbehalt verzichtet hätte.‘‘‘ (Abg. Windbüchler-Souschill: ... Kinder abschieben!)

Denn das steht auch nicht in der Kinderrechtskonvention. Das ist immer das, was Sie gerne hineininterpretieren würden.

Wir wollen positive Rechte, wir wollen die positiven Rechte im Speziellen auch für behinderte Kinder. Wir wollen diese positiven Rechte, damit es auch zu einer Gleich­stellung der behinderten Kinder kommt. Wichtig ist die Partizipation und die Mitbestim­mung, die jetzt zwar gute Beispiele sind, aber dann zur Regel werden sollen. Das sind ganz einfach Dinge, die zu einer guten und gemeinsamen Demokratie beitragen.

Und wenn Partizipation für Jugendliche Engagement, Kompetenz, Selbstbewusstsein und ihre Autonomie fördert, dann sind das die Voraussetzungen, die wir uns als SPÖ in einer lebendigen Demokratie vorstellen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.

 


12.09.02

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es herrscht wohl Konsens darüber in diesem Haus und weit darüber hinaus, dass eine Gesellschaft daran gemessen wird, wie sie mit den Schwächsten umgeht, und die Kinder gehören dazu. Es ist daher unsere selbst­verständliche Pflicht, dass wir alles tun, um Schutz und Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten. Das hat lange Tradition in Österreich, nicht erst mit der heutigen Debatte. Österreich hat seit vielen Jahren eine klare Rechtsordnung, sowohl auf verfassungsrechtlicher als auch auf einfachgesetzlicher Ebene, die den Kindern, dem wertvollsten Gut für die Zukunft, meine Damen und Herren, Schutz und Sicherheit bietet.

Ich danke daher auch ganz bewusst allen, die an dieser Diskussion der letzten Monate und Jahre teilgenommen haben – eine gute Diskussion auch dann, wenn eine kritische Auseinandersetzung geführt wird, das gehört dazu in der Demokratie. Ich danke deshalb, weil die Frage der Kinderrechte, der Rechte dieser Zukunftshoffnung des Landes damit wieder stärker in den Mittelpunkt und stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist. Das ist gut so.

Meine Damen und Herren, dieser Konsens ermöglicht es uns auch heute, dass wir auf breiter Basis die Verfassung ändern und ein eigenes Bundesverfassungsgesetz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention schaffen. Ich danke ausdrücklich für diesen breiten Konsens – auch den Oppositionsparteien, die diesen Weg mitgehen. Das ist ein guter Weg für Österreich, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Kollegin Glawischnig, wir sind auch denen, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben, eine Antwort schuldig – das stimmt –, warum wir diesen Weg gewählt haben.


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