Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 91

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(Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist so was von unfair, was Sie hier machen! Unseriös und unfair gegenüber allen, die mitgearbeitet haben!)

Frau Kollegin Glawischnig, lesen Sie die gestrige Ausgabe der „Kleinen Zeitung“, in der Professor Grabenwarter sagt:

„Alle 45 Kinderrechte der UN-Konvention in die Verfassung aufzunehmen, hätte allerdings geheißen, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Viele Artikel passen ein­fach nicht für Österreich oder sind anderswo in (Verfassungs)Gesetzen verankert. Auch die Möglichkeit, Kinderrechte in bestimmten Fällen durch Gesetze angemessen einzuschränken, ist kein Sündenfall, sondern Normalität bei (fast) allen Grundrechten – auch in der EU.“

Weiters heißt es dort:

„Insgesamt handelt es sich um einen positiven Schritt der Verfassungsreform.“ – Pro­fessor Grabenwarter.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Deswegen stimmen wir mit gutem Gewissen diesem Schritt zu. Es ist ein weitreichender, ein richtiger Schritt.

Meine Damen und Herren, aber – letzter Satz –: Die Rechtsordnung ist das eine, wir verbessern sie heute im Sinne des Schutzes und der Sicherheit für die Kinder. Das praktische Leben ist das Zweite. Was ich mit dieser Diskussion will, ist, auch einen Anstoß zu geben, dass wir diese öffentliche Diskussion fortsetzen.

Ein klares Signal: Wir wollen eine kinderfreundliche Gesellschaft. Wir wollen eine Gesellschaft, die ja zu Kindern sagt, denn nur eine Gesellschaft, die ja zu Kindern sagt, sagt ja zu ihrer eigenen Zukunft. Ich danke für diesen breiten Konsens. Es ist ein guter Schritt für Österreich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


12.15.46

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir verankern heute die Kinderrechte in der Verfassung, und wir, die FPÖ, machen dabei mit, weil es Sinn macht. Allerdings: Wenn ich mir die Wirklichkeit anschaue und vor allem wie in Österreich mit Verfassungsrecht umgegangen wird, lässt dies nichts besonders Po­sitives erahnen. Wir erinnern uns daran, dass etwa die Lenkererhebung oder die Sozialpartner, die Kammern in den Verfassungsrang gehoben wurden. Man sieht hier, wie missbräuchlich damit umgegangen wird. Also der heutige Schritt ist insofern auch daran zu messen, dass zu befürchten ist, dass daraus nichts Besonderes erwirkt.

Zweitens: Die politische Realität sagt ganz etwas anderes, als dass jetzt plötzlich die Familie und die Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden. Erst vor ganz kurzer Zeit haben wir ein Budget beschlossen – wir haben es nicht mit beschlossen, Sie haben es als Regierungsparteien beschlossen –, in dem in erster Linie die Familien belastet wurden, in dem 480 Millionen € zu Lasten der Familien eingespart wurden. Dann stel­len wir uns hier her und verankern heute die Kinder und damit auch die Familien indirekt in der Verfassung und tun so, als würden wir plötzlich das in den Mittelpunkt unserer Politik stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Möglicherweise ist dieses Budget ja sogar verfassungswidrig. Wir werden sehen. Wir bekämpfen es auch, weil gerade da in verfassungswidriger Art und Weise eingegriffen wurde und Familienleistungen eben in einer Art und Weise gekürzt wurden, wie es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Wir werden also sehen, ob nicht sogar das Budget


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