Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 92

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gerade in diesem Punkt verfassungswidrig ist. Heute heben wir die Kinderrechte in die Verfassung.

Weiters ist in der Realität festzustellen, dass die Mängel beim Schutz der Kinder, wie es gerade erst wieder gesagt wurde, leider tatsächlich in Österreich noch immer sehr groß sind, wie leider in einem sehr tragischen Fall, bei dem Mord des Dreijährigen in Vorarlberg, festgestellt werden musste.

Weitere Realität ist, dass die Seele der Kinder leider oft am Altar von Pflegschafts­ver­fahren geopfert wird, weil Kinder nicht die Möglichkeit haben, wirklich mit beiden Eltern­teilen Kontakt zu haben, und weil sehr viele Kinder – Zigtausende in Österreich – dauerhaft von einem Elternteil getrennt sind. Das ist die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)

Was aber kann jetzt die Verankerung der Kinderrechte bringen? – Erstens ist positiv zu vermerken, dass hier ausdrücklich festgehalten ist, dass Kinder eine persönliche Beziehung und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen haben sollen. Also das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Außerdem sind Kinder auch in der ihnen angemes­senen Art und Weise nach ihrer Meinung zu fragen. Das sind zwei ganz wesentliche Punkte, die jetzt im Verfassungsrang stehen, woraus abzuleiten und zu hoffen ist, dass das auch in einfachgesetzlichen Maßnahmen umgesetzt wird und eben etwa dazu führt, dass wir in Österreich eine gemeinsame Obsorge verpflichtend einführen, damit gewährleistet ist, dass Kinder mit beiden Elternteilen Kontakt pflegen können. Alles andere wäre eine Inkaufnahme einer seelischen Schädigung dieser Kinder.

Ein weiterer Punkt ist: Dank der Initiative der FPÖ ist auch festgehalten worden, dass das familiäre Umfeld die natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen der Kinder ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss sich vor Augen halten, dass es ausdrücklich notwendig war, dass wir hier Druck ausüben, da es offenbar dem gesellschaftspolitischen Modell der Regierungs­par­teien zufolge nicht wichtig ist, festzuhalten, dass Kinder in erster Linie in der Familie aufwachsen sollten und dass das ihre natürliche Grundlage wäre. Da gab es sogar massiven Widerstand. Also es ist schon erstaunlich, wie hier gedacht wird.

Was aber weiters festzuhalten ist, das ist der Gesetzesvorbehalt. – Ja, wir stehen zu diesem Gesetzesvorbehalt. Wir halten ihn sogar für sehr wichtig, denn es muss eben so sein, dass, wenn es im Sinne der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ruhe und Ordnung ist, hier Einschränkungen vorgenommen werden können. Sonst passiert das, was wir bereits gesehen haben: dass Kinder missbraucht werden, dass gerade im Asyl- und Fremdenrecht Kinder in Wirklichkeit dazu missbraucht werden, Abschie­bungen oder gewisse Maßnahmen des Staates zu verhindern. Das soll nicht pas­sieren, und daher ist so ein Gesetzesvorbehalt ein ganz wesentlicher Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte auch noch darauf verweisen, dass wir in den letzten Jahren zumindest zehn ganz konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kinder gefordert haben, die allesamt abgelehnt wurden. Ich lese sie nur stakkatoartig vor, da ich sehr wenig Zeit habe.

Wir haben eine Anhebung der Strafsätze für Straftatbestände bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige gefordert.

Wir haben eine unbedingte Anzeigepflicht für Personen, die beruflich mit Minder­jährigen zu tun haben, gefordert. – Das ist nicht umgesetzt worden, es ist nicht einmal beschlossen worden.

Wir haben die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration gefordert, vor allem für Wiederholungstäter. – Ist abgelehnt worden.

 


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