Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 93

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Wir haben den Ausbau von und die flächendeckende Versorgung mit Psycho­therapieplätzen und verstärkte Opferhilfe gerade für Kinder und Familien gefordert. – Abgelehnt worden.

Die Schaffung eines Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten. – Abgelehnt worden.

Wir haben gefordert, dass Hafterleichterungen wie etwa Freigänge nicht zur Anwen­dung kommen bei Straftätern, die Sexualstraftaten ausgeübt haben. – Abgelehnt worden.

Wir haben die Erstellung einer Studie betreffend Rückfallquote und Resozialisierung von Sexualstraftätern gefordert. – Abgelehnt worden.

Wir haben die bundesweite EDV-Vernetzung von Spitälern und Krankenhäusern gefordert, um zu gewährleisten, dass nicht das passiert, was jetzt möglicherweise in Vorarlberg auch passiert ist, dass nämlich die Eltern in verschiedene Krankenhäuser gehen können, damit nicht auffällt, dass Kinder oft misshandelt werden, also wir haben hier eine Anzeige- und Kommunikationspflicht gefordert. – Abgelehnt worden.

Wir haben die Veröffentlichung von Daten bei schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen gefordert. – Abgelehnt worden.

Und wir haben eine Ausweitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung bis zum zehnten Lebensjahr gefordert, weil man auch dort erkennen könnte, dass in Wirklichkeit Miss­brauch stattgefunden hat. – Abgelehnt worden. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

All das ist also abgelehnt worden. Wir werden das daher heute zum Anlass nehmen, unsere Arbeit für die Kinder und für die Familien in dieser Republik noch zu verstärken. Wir hoffen nur – und das wird entscheidend sein –, dass nicht in Zukunft infolge ideologischer Verblendung die Zuwanderung gefördert wird – und nicht der eigene Nachwuchs. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.22.30

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal, glaube ich, ist im Ausschuss sehr klar zum Ausdruck gekommen, dass die heutige Novelle unseres Verfassungsrechtes Staatszielbestimmungen normiert. Das sind keine Bestimmungen, die sich sozusagen unmittelbar selbst exekutieren, sondern das sind Staatszielbestimmungen. Man wird einfache Gesetze, andere Gesetze, auch die der Gebietskörperschaften, also Normen der Länder und der Gemeinden, unter dem Gesichtspunkt dieser Staatszielbestimmungen zu betrachten haben, weil auch die anderen Gebietskörperschaften diesen Staatszielbestimmungen unterworfen sind.

Das heißt, es wird sehr darauf ankommen, wie in Zukunft die budgetäre Ausgestaltung der Jugendwohlfahrtseinrichtungen ausschauen wird. Es wird sehr darauf ankommen, wie wir Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung ändern werden. Und es wird sehr darauf ankommen, wie wir das Außerstreitrecht ändern, wenn es etwa um die Rolle der Kinder unter den Auspizien dieser Verfassungsnovelle im Obsorge- und Besuchs­rechts­verfahren geht.

Das heißt, hier gibt es Anpassungsbedarf, und man sollte gleich dazusagen, dass dieser Anpassungsbedarf uns als Nächstes beschäftigen wird müssen.

 


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