gen! Das BZÖ stimmt heute diesem Gesetzestext zu. Wir stimmen zu, weil es um die Verankerung der Grundrechte als Staatszielbestimmungen geht, weil wir nach fast 20 Jahren Absichtserklärungen, nach fast 20 Jahren Diskussionen das als einen notwendigen und richtigen Schritt sehen.
Wir stimmen zu, weil für uns Kinder das wertvollste Gut überhaupt sind, das man besitzen kann. Wir stimmen zu, weil Kinder das Recht einerseits auf liebevolle Eltern haben, die sie bestmöglich betreuen, die sie bestmöglich erziehen, aber wir stimmen auch zu, weil wir als Politiker einen politischen Auftrag haben, Familie leistbar und lebbar zu machen. Das hat sich ja in der vergangenen Budgetdebatte sehr negativ gezeigt. Und wir stimmen zu, weil wir als Politiker den Auftrag haben, Schutz und Fürsorge und Sicherheit durch geeignete Gesetze und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. (Beifall beim BZÖ.)
Dieser Schritt heute basiert im Wesentlichen auf den Vorarbeiten im Österreich-Konvent, wo sich unser damaliger Klubobmann Herbert Scheibner sehr stark eingebracht hat, und auch auf dem Kern der UN-Kinderrechtskonvention.
Wir stimmen aber als BZÖ heute auch zu, weil neben diesem Rechtsanspruch auf besonderen Schutz und Beistand, auf gewaltfreie Erziehung, auf Anspruch auf beide Elternteile auch die Wahrung der Interessen unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit in Artikel 1 festgeschrieben wird. Und das, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ist auf eine Initiative des BZÖ zurückzuführen. Es ist wirklich erstmals in der Geschichte Österreichs, dass in der Verfassung die Generationengerechtigkeit festgeschrieben ist. (Beifall beim BZÖ.)
Wir wollen nämlich, dass gerade im Bereich der Zukunftsinvestitionen, die Jugendliche und Kinder betreffen – in der Bildung, in der Forschung, in der Familie und in der Gesundheit –, und dort, wo Reformen notwendig sind – im politischen System, im Sozialsystem, im Pensionssystem –, das nicht zulasten der kommenden Generationen geht. Hier werden die politischen Verantwortungsträger jetzt festgemacht.
Wir vom BZÖ stehen für eine Politik, die nicht auf Kosten der Kinder und der Jungen in Zukunft geht. Wir wollen nicht eine Politik, die heute sagt: Hinter uns die Sintflut! (Beifall beim BZÖ.)
Die heutige kinderpolitische Weichenstellung muss und soll aber auch Auswirkungen auf die Materiengesetze haben, denn sonst sind diese Rechte sinnlos. Hier möchte ich im Besonderen das Jugendwohlfahrtsgesetz aufzeigen. Gerade dieser erschütternde Anlassfall „Luca“ vor einigen Jahren hat ja alle aufgeschreckt, wenn ich so sagen darf, und man hat gesagt: Es muss endlich bundeseinheitliche Standards geben! Es muss klare Vorgaben geben, wie man bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgeht!
Frau Staatssekretärin, seit 2008 gibt es einen Entwurf, der in irgendeiner Schublade liegt. Ich frage jetzt wirklich Sie alle, im Angesicht dieses unfassbaren gewaltsamen Todes von Cain in Vorarlberg, aber auch vieler anderer Kinder, von denen nicht an die Medien dringt, dass Kindern psychische und körperliche Gewalt angetan wird: Wie lange wollen wir noch warten, bis wir hier ein Gesetz haben, das endlich einen gewissen Automatismus erzeugt, bei Verdachtsfällen vorzugehen? Wie lange wollen wir noch warten, und was muss noch alles geschehen, dass endlich einmal eine uneingeschränkte Anzeigepflicht gemacht wird? (Beifall beim BZÖ.)
Wir haben das gestern im Justizausschuss eingebracht; es wurde wieder vertagt. Wie lange müssen wir noch warten, dass es zu einer besseren Vernetzung zwischen den einzelnen Behörden kommt, aber auch der Spitäler in der medizinischen Dokumentation? Wie lange müssen wir noch warten, dass strengere Strafen endlich auch
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