Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 104

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und zu sagen, welche Gesetze in dem Staat dem Kindeswohl widersprechen und welche Gesetze dem Kindeswohl nicht widersprechen.

Diese Umsetzung der gesamten Kinderrechtskonvention als Form von aktiver Kinder- und Jugendpolitik kann Österreich mit diesem vorliegenden Entwurf, den Sie alle außer den Grünen beschließen werden und dem Sie zustimmen werden, nicht mehr gewähr­leisten.

Die Wiederholungen gerade vonseiten der SPÖ und der ÖVP, dass wir nicht alle Kinderrechte brauchen (Abg. Lueger: Wir brauchen sie nicht doppelt!), dass wir eigentlich nur die wesentlichen Kinderrechte in den Verfassungsrang heben, dass die Frage der Umsetzbarkeit überhaupt nicht gelöst ist, also diese Wiederholungen hier vom Rednerpult aus oder medial oder auch im Ausschuss machen die Situation für Kinder und Jugendliche in Österreich nicht besser. Ich betone: Sie machen sie nicht besser! (Beifall bei den Grünen.)

Das Recht auf Gleichbehandlung – also das Diskriminierungsverbot –, das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, das Recht auf soziale Absicherung und angemessenen Lebensstandard, Schutz und angemessene Hilfe für minderjährige Flüchtlinge sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert.

Was macht Österreich? – Wir nehmen – wie der Herr Staatssekretär gesagt hat – nur wesentliche Artikel heraus.

Und da frage ich schon: Warum sind diese Artikel, die ich soeben vorgetragen habe, nicht wesentlich, meine sehr verehrten Damen und Herren? Was ist daran nicht wesentlich, wenn es um das verankerte Recht auf soziale Absicherung und angemes­senen Lebensstandard geht? Mehr als 250 000 Kinder und Jugendliche in Österreich sind armutsgefährdet oder manifest arm. Was ist daran nicht wesentlich, diesen Gesetzesvorbehalt wegzunehmen und dieses Gesetz und diesen Artikel auch wirklich zu verankern? (Beifall bei den Grünen.)

Wir Grüne sehen es als außerordentlich wesentlich an, Kinder und Jugendliche in allen Lebenslagen wirklich zu schützen, Jugendinteressen ernst zu nehmen.

Die Frage der Partizipation – also das Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen gerade im Gesetzwerdungsprozess, wenn es um Gesetze geht, die Kinder und Jugendliche belangen – wird hier nicht gelöst. Jugendliche sind nicht Teil dieser Kinderrechtskonvention gewesen.

Insgesamt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Gesetzesvorbehalt – das muss hier auch einmal so gesagt werden – aus meiner Sicht ein Kniefall der SPÖ vor der ÖVP. Ich bin davon überzeugt, dass die SPÖ keinen Gesetzesvorbehalt bezüglich der Kinderrechtskonvention in diesem BVG haben wollte. Das glaube ich wirklich.

Und dann kommt die ÖVP und sagt: Nur aus dem Grund, nur mit dem Geset­zesvorbehalt stimmen wir zu! – Das ist die Familienpartei Österreichs? – Na, wirklich nicht!

Sie von der SPÖ machen hier einen Kniefall vor der ÖVP, der seinesgleichen sucht und der wirklich nicht notwendig ist.

Alle Rechte allen Kindern! (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


12.56.16

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kolle-


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