Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Daher liegt es im Interesse der Kinder, der Eltern aber auch der JWT, wenn Kriterien entwickelt werden, die die Gefährdung des Kindeswohls näher konkretisieren. Auch müssen Handlungsanweisungen für die JWT formuliert werden, die die Rechte der Eltern besser berücksichtigen.

Bei vorläufigen Interventionsmaßnahmen müssen die Gerichte schneller eingebunden werden, als es jetzt nach § 215 ABGB vorgesehen ist. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass Richtern, die sich mit solchen Fällen zu beschäftigen habe, eine spezielle und weiterführende Ausbildung zu Gute kommt. Eltern und Kinder haben Anspruch darauf, dass ihnen gegenüber Maßnahmen nur in den Fällen und in der Art ausgeübt werden, die nach dem Gesetz erforderlich sind. Eltern und Kinder ab 14 Jahren sollten daher über das Recht verfügen, Beschwerde gegen Maßnahmen des JWT erheben zu dürfen.

Vorbild könnten die Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetz (SPG) betreffend Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte sein. Wird durch den JWT die Ob­sorge wegen vermeintlicher Gefahr in Verzug vorübergehend eingeschränkt, sollte das Gericht von Amts wegen überprüfen, ob dies zu Recht erfolgt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbeziehung aller Parlaments­frak­tionen, insbesondere der jeweiligen Familiensprecher, Vertreter der Bundesländer sowie der zuständigen Behörden und namhaften Experten – welche durch die Parla­mentsfraktionen zu benennen sind – eine Reform des Jugendwohlfahrtsgesetzes vor­zu­bereiten, um dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Rechtssicherheit im Jugendwohlfahrtsbereich geschaffen bzw, ausgebaut wird.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


12.51.24

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher und Besucherinnen auf der Galerie! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Alle Menschen! Diesem Satz der Erklärung der Menschenrechte – und da bin ich mir sicher! – bringt niemand irgendeinen Zweifel entgegen. Das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Verbot der Sklaverei: All das steht mit Sicherheit in diesem Hohen Haus außer Zweifel!

Dennoch sind genau diese Rechte und diese Verbote in der österreichischen Ver­fassung durch die Europäische Menschenrechtskonvention verankert. Das war eine richtige und wichtige Maßnahme, die gesamte Europäische Menschenrechts­kon­ven­tion in den Verfassungsrang zu heben.

Jetzt reden wir über die Kinderrechtskonvention. Die Kinderrechtskonvention hat das Ziel, weltweit – keine Frage! – Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen zu stellen (Abg. Lueger: Nein! Mindestnormen zu schaffen!), das Kindeswohl und das Wohl von Jugendlichen ganz nach oben zu stellen und zu zeigen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite