Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 106

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umgesetzt werden, wenn Kinder gequält werden und der Tod die Folge ist? (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Frau Staatssekretärin, da könnten Sie wirklich Profil zeigen – und nicht wieder dieses Gesetz zwischen Bund und Ländern hin und her schieben! Wir brauchen mehr Geld für die Kinder, wir brauchen mehr Geld für die Jugendwohlfahrt, wir brauchen personelle und finanzielle Ressourcen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stimme auch überein mit dem, was Carina Kerschbaumer von der „Kleinen Zeitung“ – sie ist heute schon zitiert worden –im Folgenden dazu schreibt, wo Sie unter anderem sagt:

„Gerade bei diesem Schutz besteht aber der größte Handlungsbedarf. Wenn nicht einmal nach dem Tod eines Kindes ein Familienminister sich den Kopf zerbricht über Systemfehler in Jugendämtern, wird jeder Gesetzesbeschluss über Kinderrechte zur Farce.“ – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sogar gestern im Justizausschuss haben Sie es verweigert, dass es zu einer Aussprache über diese aktuellen Sachen kommt, und das ist mir unverständlich.

Daher betone ich: Wir fordern ganz klar ein Bündnis für unsere Kinder, ein Bündnis, in dem Taten gesetzt werden, besonders auch für jene, die Eltern haben, die überfordert sind, für jene, die in instabilen Familien leben, denn denen gehört unser ganz beson­derer Schutz. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Steibl.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staats­sekretärin Mag. Remler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.02.36

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mag. Verena Remler: Werter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Abge­ordnete im Hohen Haus! Heute ist ein großer Tag – ein großer Tag für die Kinder! Ich glaube, es ist nicht richtig und nicht gut, dass man die Bedeutung dieses Bundesver­fas­sungsgesetzes über die Rechte von Kindern, das die Kinder mit eigenständigen, grundlegenden Rechten ausstattet, kleinredet oder schlechtredet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Erstmals schaffen wir nun mit diesem vorliegenden Entwurf die Möglichkeit, dass der Verfassungsgerichtshof die österreichischen Rechtsnormen dahin gehend überprüft, ob die im BVG über Kinderrechte enthaltenen Garantien, beispielsweise das Kindes­wohl als zentraler Maßstab, in der österreichischen Rechtsordnung in ausreichendem Maße verankert sind. Hier kann ich Frau Abgeordneter Windbüchler-Souschill nicht zu­stim­men, wenn sie meint, dass es keinen Mehrwert gibt – denn genau das ist der Mehrwert! Das ist der Mehrwert gegenüber dem Ist-Zustand!

Mit diesem Gesetz ist es uns geglückt – und das hat auch Herr Abgeordneter Willi Molterer bereits gesagt –, ein deutliches Zeichen für ein kinderfreundliches Österreich zu setzen. Es wird ein Initiator dafür sein, dass wir den Kindern noch mehr Platz in den Köpfen und auch in den Herzen der Menschen einräumen. Davon bin ich überzeugt – und das ist mir auch ein großes Anliegen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Artikel 1, wonach das Kindeswohl vorrangiger Erwägungsgrund ist, und Artikel 4, wo­nach die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss, decken die zentralen Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ab. Wenn wir allein die vorhin ge­nannten Artikel des Gesetzes hernehmen, dann ist der Kern der Konvention, nämlich


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