Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 107

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das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, das Recht auf Versorgung mit den adäquaten Gütern unserer Gesellschaft und das Recht auf Partizipation, gewährleistet.

Eine kindgerechte Gesellschaft ist aber auch in erster Linie eine Haltungsfrage. Dafür ist es notwendig, dass wir die Menschen mit der den Kinderrechten zugrunde liegen­den Idee erreichen können. Kinder sind von Anfang an kompetente Persönlichkeiten und Träger eigenständiger Rechte. Das ist zu akzeptieren und zu respektieren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Lassen Sie mich noch kurz auf den Gesetzesvorbehalt des BVG über Kinderrechte eingehen und sagen: Ein derartiger Gesetzesvorbehalt ist sowohl nationaler als auch internationaler Standard. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des Abg. Dr. Jarolim –: Hannes!) Der Artikel 7 des vorgeschlagenen Bundesverfassungsgesetzes entspricht dem Gesetzesvorbehalt des Artikels 8 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention. Auch die entsprechenden Kinderrechte in der EU-Grundrechtscharta stehen unter demselben Gesetzesvorbehalt. Das hat auch Verfassungsexperte Professor Grabenwarter im Verfassungsausschuss betont. Es muss eine Abwägung mit den Grundrechten anderer Personen möglich sein und zugelassen werden. Gesetzesvorbehalte machen ja die Grundrechte in der juristischen Praxis erst wirklich lebbar.

Die Kinderrechtskonvention ist also in Österreich sowohl auf verfassungsrechtlicher als auch auf einfachgesetzlicher Ebene vollständig umgesetzt. Durch den heutigen Be­schluss wird die Position der Kinder und Jugendlichen in der Wahrnehmung durch die Gesellschaft weiter gestärkt werden.

Ich möchte noch kurz auf die Position von Frau Haubner eingehen. Frau Haubner, ich stimme Ihnen absolut zu. Fälle wie der von Cain haben auch mich tief erschüttert und machen mich auch zutiefst betroffen. Aber ich glaube, es ist zuerst auch eine gesamt­gesellschaftliche Aufgabe, unsere Kinder bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Wir müssen die Menschen dahin gehend sensibilisieren, dass es besser ist, einmal mehr hinzuschauen als wegzuschauen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westen­thaler: Anzeigepflicht!)

Sie haben recht, es gibt den Entwurf eines neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfe­ge­setzes. Ich appelliere ... (Abg. Mag. Stadler: Das Einzige ... Ausnahmen!) – Herr Abgeordneter Stadler, heute stehen einmal die Kinderrechte im Vordergrund – und nicht Ihre Polemik! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: ... nicht einmal da hinkommen! – Weitere Zwischenrufe.)

Ich appelliere an die Länder, diesem Entwurf zuzustimmen, weil eben darin die modernen Grundsätze der Gefährdungsaufklärung, des Vier-Augen-Prinzips, der Hilfe­planung, einheitliche Standards, Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz enthalten sind. Ich werde mich dafür einsetzen, und ich werde auch die Gespräche suchen. Gespräche mit den zuständigen Mitgliedern der Landesregierungen sind bereits für Feber geplant.

Zum Abschluss möchte ich sagen, dass ich die Abgeordneten aller Parteien einlade, diesem Bundesverfassungsgesetz zuzustimmen, damit wir unseren Kindern auch in der Verfassung jenen Stellenwert zukommen lassen, der ihnen in unserer Gesellschaft zuteilwerden sollte. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.08.25

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher und


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