Besucherinnen auf der Galerie! Allen Kindern alle Kinderrechte! – das ist der Grundsatz der Kinderrechtskonvention. Daher sollte es auch unser Grundsatz bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention sein, wenn wir sie hier im Parlament diskutieren und wenn wir Beschlüsse darüber fassen.
Es wurde in den vorangegangenen Reden schon angesprochen: In mehreren Bereichen gibt es Mängel, was Kinderrechte betrifft, in mehreren Bereichen gibt es in der Praxis auch Verbesserungsbedarf. Ich möchte auf einen Bereich eingehen und in meiner Rede mehr als 115 000 Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes meine Stimme leihen, die sich zusammengeschlossen haben im Rahmen der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“.
Wir alle wissen, dass im Oktober 2010 zwei achtjährige Mädchen von vollbewaffneten Polizisten in voller Montur in der Früh aus ihren Betten gerissen wurden – zwei achtjährige Zwillingsmädchen und ein verschüchterter Vater. (Abg. Kopf: Eine Medieninszenierung!) Das war nicht der erste Fall, der so passiert ist: dass Kinder von bewaffneten Polizisten festgenommen werden, in Haft gesteckt werden, teilweise mit ihren Eltern gemeinsam, teilweise getrennt von ihren Eltern.
Das Besondere an diesem sogenannten Fall war, dass eine breite Öffentlichkeit in Österreich das erste Mal davon erfahren konnte, weil viele Kameras dabei waren. (Abg. Steibl: Organisiert von euch!) So wurde klar und sichtbar, was seit Jahren schon gängige Praxis war. (Abg. Steibl: Organisiert von der Caritas, organisiert von euch!)
Das ist leider seit Jahren gängige Praxis, sehr geehrte Frau Kollegin, und wir sollten nicht zynisch mit Zurufen reagieren, wenn es hier um Kinderrechte geht (Abg. Steibl: Das ist nicht zynisch!), deren Prinzip, wie gesagt, ist (Beifall bei den Grünen): Allen Kindern alle Kinderrechte – logischerweise vor allem das Recht auf Freiheit!
Was eine breite Öffentlichkeit in unserem Land im sogenannten Fall „Komani“ mit den zwei achtjährigen Zwillingen nicht erfahren hat, ist, dass die Kinder nicht nur von ihrer Mutter getrennt waren, die ja im Spital lag und behandelt wurde, sondern in der Schubhaft, im Schubhaftgefängnis auch von ihrem Vater getrennt wurden. Sie wurden getrennt in unterschiedlichen Räumen untergebracht. Der Vater durfte die Kinder lange nicht sehen und durfte auch bei den Untersuchungen seiner zwei achtjährigen Töchter nicht dabei sein.
Das sind teilweise die Zustände in unserem Land im Jahr 2010 (Zwischenruf des Abg. Hagen), und diese Zustände werden sich nicht verändern mit dem heutigen Beschluss, der leider in dieser Form ansteht, denn hier geht es um eine verstümmelte Kinderrechtskonvention, hier geht es um das Gegenteil von dem Grundprinzip der Kinderrechtskonvention: eben nicht alle Rechte allen Kindern, sondern nur mit Einschränkungen!
Ich möchte den Caritas-Präsidenten Michael Landau zitieren. Er hat im Petitionsausschuss als Experte mehrmals eingemahnt, bei Kinderrechten nicht mit zweierlei Maß zu messen, bei Kinderrechten nicht zwei Klassen von Kinderrechten zu schaffen.
Ich möchte erinnern an die Antwort von Heinz Patzelt, seines Zeichens Generalssekretär von „Amnesty International Austria“ auf die Frage, ob die Initiatoren der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ in dem vorliegenden Entwurf eine Umsetzung ihres Anliegens sehen. Heinz Patzelt hat gesagt – ich zitiere –: Damit sagt man, wir setzen die Kinderrechte um, aber nur dort, wo wir es wollen! (Ruf bei der SPÖ: Das steht nicht drin!)
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