Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 109

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Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen, denn der Grundsatz „Alle Rechte für alle Kinder!“ darf nicht verletzt werden! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.12.52

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundes­regierung! Frau Kollegin, Ihre Situationsschilderung war an und für sich schon verfas­sungswidrig, und die Umsetzung der gesamten Kinderrechtskonvention ändert an dieser Situation insgesamt nichts, sondern der Lösungsansatz muss woanders gefun­den werden und wurde auch schon gefunden. – Das zum einen, meine Damen und Herren.

Zum Zweiten: Ich meine, dass wir heute mit dieser Beschlussfassung einen wichtigen und richtigen Schritt setzen. Die wesentlichsten Elemente der Konvention werden in das österreichische Verfassungsgesetz übernommen. Ich bedanke mich ausdrücklich für den wirklich unermüdlichen und sehr beharrlichen Einsatz von Angela Lueger für die Rechte der Kinder. Vielen herzlichen Dank auch von dieser Stelle! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zu den Kinderrechten befindet sich im Einklang mit den Menschenrechten, im Einklang mit den Grundrechten, Rechten, die eingefordert und umgesetzt werden müssen. Unsere bestehende Gesetzgebung muss nun durchforstet werden, damit sie mit den heutigen Beschlüssen konform ist. Viele Teile der gesamten Konvention sind, wie schon erwähnt worden ist, Bestandteil der österreichischen Gesetzgebung, Bestandteil der österreichischen Rechtsprechung.

Insgesamt dienen diese Bestimmungen, diese Gesetzesbestimmungen zum Schutz, zur Förderung der Entwicklung der Kinder. Ich denke, es hat auch eine Symbolwirkung, die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte zu stellen.

Festhalten möchte ich auch ausdrücklich, dass es selbstverständlich ist, dass Kinder unter dem Schutz der allgemeinen Grundrechte stehen. Das ist auch gut, richtig und notwendig. Einzelne Bestimmungen sind noch mit Leben zu erfüllen, und ich gebe Ihnen, Kollegin Haubner, selbstverständlich recht und appelliere an die Staats­sekre­tärin, jetzt wirklich aktiv zu werden im Einklang – das wissen wir, und das ist das Mühsame – mit den einzelnen Ländervertretern, um einheitliche Jugendschutz- und Kinderschutzbestimmungen zu erstellen. Es geht um einheitliche Standards, es geht um einheitliche Kriterien, und es geht vor allen Dingen – da gebe ich vielen Vorrednern recht – um ein dicht geknüpftes Netz zum Schutz der Kinder, die wirklich sehr oft dann, wenn Gewalt vorherrscht, hilflos sind. Für jene Kinder muss dieser Schutz gewähr­leistet werden, und Gefahren müssen ausgegrenzt werden.

Kinder haben Rechte: Kinder haben das Recht auf Schutz, auf Würde, Respekt und Zuwendung. Mit der heutigen Beschlussfassung sind wir auf dem richtigen Weg, und ich freue mich darüber. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Jarmer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.15.17

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr


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