Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 117

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Dass es natürlich immer Reformbedarf gibt, darüber brauchen wir hier nicht zu dis­kutieren.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei vielen Diskussionen hier im Hause hat es immer wieder, und zwar von allen Fraktionen, Wortmeldungen dahin gehend gegeben, dass nicht jede Materie in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Das hat es immer gegeben. Man braucht sich nur die Reden aus den letzten Jahren anzu­schauen, dann sieht man genau, dass diese Diskussion immer wieder geführt worden ist.

Ich glaube – das hat auch Kollege Stadler im Verfassungsausschuss angesprochen –, dass dieses neue Gesetz nach einer gewissen Zeit die Überprüfung aller Gesetze, auch der Landesgesetze, nach sich ziehen wird und wir auf einen höheren Level kom­men werden.

Lassen Sie mich zu den Ausführungen von Frau Kollegin Haubner, die den Justiz­ausschuss angesprochen hat, hier noch eine Bemerkung machen. Ich kann mich gut an die Diskussion um den traurigen Fall Luca erinnern, aber gerade dieser Fall jetzt in Vorarlberg ist der schlechteste: Er wurde nämlich zwei Monate vorher angezeigt. (Abg. Hagen: Das Jugendamt ist nicht hingegangen! Das ist der Punkt! – Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) Mit einer Anzeige allein lösen wir das Problem nicht!

Anlässlich des traurigen Falles Luca habe ich im Justizausschuss dazu eingeladen und es auch hier vom Rednerpult aus gesagt, dass wir einen Schulterschluss über alle Bundesländer hinweg versuchen. Wir sollten gemeinsam mit dem Bund Regelungen finden, damit so etwas nicht mehr passiert. Ich denke und gehe davon aus, dass alle, die hier sitzen, nicht wollen, dass so etwas passiert. Wenn wir es verhindern können, dann müssen wir es verhindern. Ich darf Sie auch heute einladen, diese Arbeit zu tun, statt immer hintennach über höhere Strafen zu diskutieren, wenn es passiert ist.

Wir brauchen Maßnahmen, damit so etwas erst gar nicht passiert, denn das ist im Interesse des Kindes. Diese neue verfassungsgesetzliche Regelung ist ausschließlich im Interesse der Kinder. Regeln wir aber auch das andere! Dazu darf ich Sie namens meiner Fraktion sehr herzlich einladen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ursula Haubner: Wir laden euch dazu ein, unserem Antrag zuzustimmen!)

13.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.40.54

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden in einigen Minuten das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschließen, ein deutliches rechtspolitisches und politisches Signal zugunsten der Kinder.

Das Wohl des Kindes wird als Verfassungsgrundsatz festgeschrieben. Was bedeutet dies nun in der Praxis? – Wir, das Parlament, werden die Vorgaben beim Beschluss künftiger Gesetze zu beachten haben, ebenso Gerichte und Behörden bei der Aus­legung der Gesetze. Ja, Kinder brauchen Sicherheit. Wir geben ihnen diese Sicherheit. Kinder haben auch den Anspruch, das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Der Schutz gefährdeter Kinder wird aber mit Sicherheit, das ist heute schon öfter ange­sprochen worden, woanders entschieden. Fälle wie die Lucas und Cains sind zu verhin­dern, nur werden sie leider nicht immer zu verhindern sein. Wir müssen hin­schauen, wir müssen ganz genau hinschauen, wie die Praxis vor Ort funktioniert, welche Verbesserungen notwendig sind und was benötigt wird, damit die Jugendämter noch besser arbeiten können. Es wird nicht nur die Förderung und das Geld sein.

 


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