Dieser Umstand erschreckt und verdeutlicht den Reformunwillen der Bundesregierung. So sind die Probleme der bestehenden Gesetzeslage darin zusammengefasst bzw. geht aus Gesetzesbegründung des Gesetzesentwurfes hervor, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen gestärkt und eine Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung eingeführt wird. Zu einer Umsetzung gereichte dieses Wissen jedoch nicht.
Alles in allem drängt sich die Frage auf, ob der Tod von Cain in Hinblick auf die scheinbare Kenntnis der Behörden durch klare Gefährdungsabklärungsregelungen vermeidbar gewesen wäre.
Im konkreten ist ein bundesweites Kinder- und Jugendhilfegesetz zu fordern, in dem für Fälle von Kindeswohlgefährdung beispielsweise eine Bearbeitung durch mindestens zwei Sozialarbeiter (Vier-Augen-Prinzip), eine gesetzliche Mindestanzahl von Kontrollbesuchen bzw. grundsätzlich automatisierte Abläufe bei Verdachtsmomenten vorgeschrieben werden. Gleichzeitig ist eine sofortige Verbesserung der Kommunikation bzw. eine Vernetzung der Behörden und Spitäler vorzusehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Ende April 2011 einen Gesetzesentwurf auf Basis des weiterzuentwickelnden Ministerialentwurfes 231/ME XXIII. GP vorzulegen, durch den ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt wird.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.37
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Es ist, wie ich meine, wirklich ein Meilenstein, dass es nach einer sehr, sehr langen Diskussion – viele in diesem Saal kennen diese langjährige Diskussion – heute zu einem wichtigen und, ich glaube, auch richtigen Abschluss im Interesse unserer Kinder kommt. Lassen Sie mich auf den einen oder anderen Punkt eingehen.
Es wurden zwar wahrscheinlich schon zahlreiche und wichtige Punkte angesprochen, natürlich auch immer wiederholt, aber unser Verfassungssprecher hat im Verfassungsausschuss gesagt: Nennt mir einen einzigen Punkt aus dieser UNO-Kinderrechtskonvention, der nicht umgesetzt ist. Bis zur Stunde wurde keine Antwort gegeben.
Wir alle wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass hier von einer UNO-Konvention ausgegangen wird, wo es eben so ist, dass darin sehr diplomatische Formulierungen zu finden sind, die auf Entwicklungsländer, Schwellenländer bis hin zu hoch zivilisierten Ländern anzuwenden sind – heute hat es ein Redner ausgeführt –, es handelt sich also immer um den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Österreich kann stolz darauf sein, dass Regelungen in vielen Bereichen vorhanden sind. Da immer die Bildung angesprochen wird: Wahrscheinlich könnte sich keiner von uns, die wir hier sitzen, vorstellen, dass wir das nicht seit Jahrzehnten geregelt hätten.
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